Heinz Müller wurde im September 2011 von der Staatsanwaltschaft Solothurn wegen mehrfachen Steuerbetrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Er erhob Einsprache, weswegen heute die Verhandlung vor Amtsgericht stattfindet.
Dem SVP-Kantonsrat wird vorgeworfen, seine Wahlkampfkosten für die Nationalratswahlen 2007 über den Geschäftsaufwand seiner Firma verbucht zu haben. Dadurch habe sich der Jahresgewinn in den Jahren 2006 und 2007 um insgesamt über 170 000 Franken reduziert, was zu entsprechenden Steuerersparnissen geführt habe.
Gemäss Anklage handelt es sich bei Wahlkampfkosten um private Ausgaben, welche nicht im Geschäftsaufwand verbucht werden dürfen. Damit seien auch die in diesem Zusammenhang erstellten Jahresrechnungen inhaltlich falsch, was zum Vorwurf der Urkundenfälschung führt, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Einsprache gegen Urteil
Aufgrund einer Strafanzeige des Steueramtes des Kantons Solothurn hatte die Staatsanwaltschaft am 13. September 2010 eine Strafuntersuchung gegen Heinz Müller eröffnet. Mit Strafbefehl vom 4. Februar 2011 erfolgte eine Verurteilung Heinz Müllers wegen mehrfachen Steuerbetrugs und mehrfacher Urkundenfälschung. Der damalige SVP-Kantonalpräsident wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Gegen den Strafbefehl erhob er Einsprache. Müller bezeichnete sich als Opfer einer Schmutzkampagne.
Nach weiteren ergänzenden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mit Anklageschrift vom 11. Juli dem Richteramt Solothurn-Lebern überwiesen.
Die Verhandlung läuft seit Montag 8 Uhr. (ums/ldu)