Solothurn
Grundsätzliches Ja zu Anpassungen im Bundesgesetz über Ausländer

Grundsätzlich begrüsst der Regierungsrat die unterschiedlichen Anpassungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Ausländer- und Asylbereich, die vor allem Verfahrensnormen und Informationssysteme betreffen. In Teilen nimmt er jedoch Präzisierungen vor, zwei Regelungen werden abgelehnt.

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Der Regierungsrat befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Norm zur Festlegung von Kriterien für die Qualitätssicherung und -Entwicklung bei Massnahmen in der Integration.

Der Regierungsrat befürwortet die Schaffung einer gesetzlichen Norm zur Festlegung von Kriterien für die Qualitätssicherung und -Entwicklung bei Massnahmen in der Integration.

Sandra Ardizzone

Bei den in die Vernehmlassung geschickten Bestimmungen handelt es sich sowohl um unterschiedlichste Anpassungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) als auch um Anpassungen weiterer Erlasse:

In Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitenden ausländischer Firmen in die Schweiz wird klar befürwortet, dass der Umgang mit Spesen neu gesetzlich geregelt wird.

Auch die im Asylbereich vorgeschlagenen Massnahmen, welche zur Erhöhung der Durchsetzbarkeit des Reiseverbots von anerkannten Flüchtlingen in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten beitragen, werden begrüsst.

Wie die Staatskanzlei mitteilt, ist die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe, mit welcher die selbstständige und pflichtgemässe Ausreise von Ausländerinnen und Ausländern unterstützt wird, bereits heute nicht nur finanziell eine attraktive Alternative zu Vollzugs- und Zwangsmassnahmen, sondern ermöglicht den Betroffenen bessere Chancen auf eine längerfristige und erfolgreiche Wiedereingliederung in ihrem Heimat- oder Herkunftsland.

Daher wird es begrüsst, dass der Personenkreis, welcher Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe beanspruchen kann, erweitert wird, insbesondere um vorläufig aufgenommene Personen, die die Schweiz aus eigenem Antrieb verlassen oder deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde.

Im Grundsatz wird auch die Schaffung einer gesetzlichen Norm zur Festlegung von Kriterien für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung bei Massnahmen in der Integration begrüsst.

Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass Integrationsangebote insgesamt aufgewertet werden, wenn sie - analog der Erwachsenenbildung - gewissen Standards entsprechen müssen. Ausserdem erhöhen einheitliche Kriterien die Vergleichbarkeit von Angeboten und erleichtern regionale und interkantonale Kooperationen.

Es wird vorgeschlagen, dass die Festlegung der definitiven Kriterien erst nach Anhörung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie der Kantone vorgenommen wird.

Zwei Regelungen lehnt der Kanton Solothurn ab: Sie betreffen unter anderem die geplante Schaffung einer Rechtsgrundlage, wonach dem SEM bei Entscheiden von kantonalen Beschwerdeinstanzen parallel zum Rechtsmittelweg die Möglichkeit zur Durchführung eines Zustimmungsverfahrens eingeräumt werden soll. Diese Bestimmung lehnt der Regierungsrat im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Verfahrensökonomie ab. (mgt)