Sebastien N., der Neonazi, der 2012 im Zürcher Niederdorf einem Gesinnungsgenossen in die Brust schoss, wird nicht verwahrt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen.
Es bleibt bei einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer ambulanten Psychotherapie.
N. war auch als «Grenchner Neonazi» bekannt geworden, da er kurzzeitig in der Uhrenstadt gewohnt hatte. 2009 hatte ihn das Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen diverser Gewaltdelikte, die in Zusammenhang mit seiner nationalsozialistischen Gesinnung standen, zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten und 20 Tagen verurteilt.
Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass grundsätzlich eine stationäre Massnahme hätte ausgesprochen werden können. Eine ambulante Behandlung im Rahmen des Strafvollzugs sei in diesem Fall jedoch erfolgversprechender.
Sie trage auch dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung, da der Mann zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt sei. Sollte sich N. nicht kooperativ verhalten, kann die ambulante therapeutische Massnahme in eine stationäre umgewandelt werden. Von dort aus besteht die Möglichkeit, eine allfällige Verwahrung auszusprechen. (sda)