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Kanton Solothurn
Das Solothurner Obergericht spricht einen 64-jährigen Türken, der 2007 in Trimbach mit einer Pistole auf einen Landsmann zielte, der Gefährung des Lebens schuldig. Der Mann wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt.
Das Obergericht des Kantons Solothurn ist in seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass es der 64-jährige türkische Angeklagte war, der am 21. Mai 2007 im Klublokal Azeri in Trimbach mit einer geladenen Pistole auf einen Landsmann gezielt und abgedrückt haben muss, wobei sich kein Schuss löste.
Im Anschluss soll er die Waffe nachgeladen und erneut den Geschädigten gerichtet haben. «Dem Beschuldigten kann nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden, dass er, als er abgedrückt hat, gewusst haben muss, dass die Waffe geladen war», führt Gerichtsschreiberin Beatrice Ramseier aus.
Deshalb geht das Obergericht um Hans-Peter Marti, Daniel Kiefer und Marcel Kamber nicht von der Straftat der versuchten vorsätzlichen Tötung aus. Es hat den Angeklagten stattdessen der Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Zudem ordnete das Obergericht beim psychisch kranken Angeklagten eine medikamentöse Behandlung an.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen war bei seinem erstinstanzlichen Urteil 2012 von versuchter vorsätzlicher Tötung ausgegangen und hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Mit dem Gang vors Obergericht hat der türkische IV-Bezüger also eine Strafmilderung erreichen können.
Allerdings stritt er vor Gericht alle Vorwürfe ab, weshalb seine Verteidigerin auf Freispruch plädierte. Staatsanwalt Pascal Flückiger, der ebenfalls in Berufung gegangen war, forderte für die seiner Meinung nach versuchte vorsätzliche Tötung eine Haftstrafe von sieben Jahren.