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Kanton Solothurn
Die FDP findet das System der Erschliessungs- und Anschlussgebühren im Kanton Solothurn nicht mehr zeitgemäss. Im Kantonsrat wollte man das Problem aber nicht so recht erkennen.
Mit dem Besitz von Bauland ist es nicht gemacht: Es sind Erschliessungsbeiträge für Strasseninfrastruktur, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen zu leisten, bei Letzteren kommt eine einmalige Anschlussgebühr dazu. Das kann für Grundeigentümer ganz schön ins Geld gehen. Für Strassen sind mindestens 40 bis 80 Prozent, für Kanalisations- und Wasserleitungen mindestens 70 Prozent der Erstellungskosten zu bezahlen, wobei die Gemeinden auch einen höheren Beitragssatz festlegen können.
Ob das System noch zeitgemäss sei, fragte sich die FDP-Fraktion. Und wo ausser im Kanton Solothurn neben Erschliessungsbeiträgen zusätzlich Anschlussgebühren eingefordert werden. Ob es denn gerecht sei, wenn die gleiche Generation die Erstellungskosten (Erschliessungsbeiträge) und die Kosten einer zukünftigen Erneuerung (Anschlussgebühren) tragen müsse.
Der Mehrheit des Kantonsrats ging es aber ähnlich wie der Regierung: Man wollte nicht so recht erkennen, wo denn nun das Problem liegt. Er sei etwas erstaunt, dass nach über 40 Jahren Grundeigentümerbeitragsverordnung nun plötzlich deren Gerechtigkeit generell in Frage gestellt werde, meinte etwa Daniel Urech (Grüne, Dornach).
Dem hielt Markus Spielmann (FDP, Starrkirch-Wil) ein Beispiel entgegen: Einem Gewerbebetrieb wurden für den Einbau einer Dusche, eines WCs und eines Lavabos 102'000 Franken Anschlussgebühren in Rechnung gestellt, die das Verwaltungsgericht dann nach zweijähriger Auseinandersetzung auf 20'000 Franken reduzierte. Da könne doch etwas nicht stimmen.