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Kanton Solothurn
Senioren über 70 müssen sich alle zwei Jahre einer Kontrolle beim Hausarzt unterziehen, dieser entscheidet dann auch über die Fahrtauglichkeit. Gaby Kissling, Co-Präsidentin der Hausärzte Solothurn, erklärt, wie diese Abklärungen vorgenommen werden.
Wann kommen Senioren zu einer Abklärung?
Gaby Kissling: Im Kanton Solothurn werden alle über 70-jährigen Fahrzeuglenker von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) aufgefordert, sich einer Kontrolle beim Hausarzt zu unterziehen.
Es liegt uns ein «Aufgabenkatalog» vor, welche Dinge wir kontrollieren müssen. Da gehört obligatorisch auch ein Sehtest dazu und die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, sind klar geregelt. Auch zum Beispiel ein Screeningtest auf eine beginnende Demenz oder die Kontrolle der Herz- und Kreislaufparameter.
Die Schweiz am Sonntag berichtete Anfang März darüber, dass schweizweit doppelt so viele Senioren 2014 ihren Führerausweis abgeben mussten, als noch 2009. So entzogen die Behörden vergangenes Jahr 5704 Ausweise von Ü-70-Fahrern. Noch vor fünf Jahren waren es halb so viele, nämlich 2693. Das zeigen neue Zahlen des Bundesamtes für Strassen (Astra).
Es gibt keine Statistiken darüber, wie viele Ü-70-Fahrer im Kanton Solothurn pro Jahr das Billet abgeben mussten, informiert Kenneth Lützelschwab, Amtschef der Motorfahrzeugkontrolle Solothurn. Weiter erklärt er, dass die Behörden im Kanton Solothurn die Senioren nicht strenger beurteilen, sondern dass die Abklärungen vor allem in der Hand der Hausärzte liegen. (nw)
Was passiert nachher, wenn herauskommt, dass jemand nicht mehr fahrtüchtig ist?
Meine Erfahrung zeigt, dass die meisten Patienten einsichtig sind. Manchmal erschrecken sie schon über die Endgültigkeit des Entzuges, brauchen auch ab und zu noch eine zweite Besprechung, zum Beispiel mit einem Angehörigen zusammen. Auch nicht selten schicke ich die Patienten noch zum Augenarzt oder Neurologen zur Bestätigung meiner Beurteilung. Wenn sich der Patient gar nicht mit meiner Beurteilung abfinden kann, schlage ich ihm die Abklärung der Fahrtauglichkeit im Bürgerspital vor. Grundsätzlich darf ich, muss aber nicht, der MFK direkt melden, wenn ich die Fahrtauglichkeit als nicht mehr gegeben erachte. Dann wird der Fahrer von der MFK aufgefordert, den Ausweis einzuschicken und wird auf seine Rekursmöglichkeit aufmerksam gemacht. Er kann dann im Rechtsmedizinischen Institut eine Beurteilung durchführen lassen, die dann verbindlich ist.