Unternehmenssteuerreform III
Für Regierung war Einsatz angemessen

Der Einsatz von Esther Gassler und Roland Heim für die Unternehmenssteuerreform III war laut Regierung angemessen.

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Esther Gassler und Roland Heim setzten sich für die Unternehmenssteuerreform III ein.

Esther Gassler und Roland Heim setzten sich für die Unternehmenssteuerreform III ein.

Wolfgang Wagmann

Grundsätzlich legen sich Behörden Zurückhaltung in Abstimmungskämpfen auf, vor allem ist eben zwischen Behördeninformation und der eigentlichen Führung eines Abstimmungskampfs zu unterscheiden.

Der Regierungsrat sieht diesbezüglich aber kein Problem im Engagement von Finanzdirektor Roland Heim und Volkswirtschaftsdirektorin Esther Gassler für die Unternehmenssteuerreform III.

Kantonsrat Daniel Urech (Grüne, Dornach) hatte sich daran gestört, dass Heim und Gassler in Inseraten mit Bild und Unterschrift für das vom Volk verworfene Steuerpaket warben. Er verwies auf Grundsätze der Konferenz der Kantonsregierungen, wonach insbesondere ein «Missbrauchs- und Propagandaverbot» bestehe.

In der Beantwortung von Urechs Interpellation bestätigt der Regierungsrat, dass man sich bei Bundesabstimmungen grundsätzlich zurückhalte, rechtfertigt den Auftritt von Gassler und Heim aber mit der grossen Bedeutung der Unternehmenssteuerreform für die Kantone.

Die von Urech angesprochenen Grundsätze hätten sich erstens explizit auf die Abstimmung über das Freizügigkeitsabkommen 2008 bezogen und würden zweitens das Kommunikationsverhalten von Kantonsregierungen nicht verbindlich regeln.

Drittens habe sich der Inserateauftritt durchaus im Rahmen dieser Grundsätze bewegt. Wer die Inserate bezahlte und was sie kosteten, das kann die Regierung nicht beantworten. (szr)