Obergericht
Freundin mit Baby eingesperrt: Häusliche Gewalt und Aggression im Fitnesscenter

Diese Woche hatte sich ein 32-jähriger Mann vor dem Solothurner Obergericht zu verantworten. Angeklagt wurde er unter anderem wegen häuslicher Gewalt und mehrfacher Freiheitsberaubung.

Daniela Deck
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Ein Grund für seine Frustration war die Tatsache, dass die Frau mit ihrem Teilzeitpensum als Coiffeuse den grössten Teil des Haushaltseinkommens erwirtschaftete, während er nur sporadisch arbeitete. (Symbolbild)

Ein Grund für seine Frustration war die Tatsache, dass die Frau mit ihrem Teilzeitpensum als Coiffeuse den grössten Teil des Haushaltseinkommens erwirtschaftete, während er nur sporadisch arbeitete. (Symbolbild)

Getty Images/iStockphoto

Beweismittel sind in vielen Gerichtsverfahren zu häuslicher Gewalt dünn gesät. So bleibt dem Gericht oft nur die Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Konfliktparteien und ihrer Geschichten, um zum Urteil zu kommen. Doch am Dienstag hatte das Obergericht zur Beurteilung eines Urteils des Richteramts Thal-Gäu zumindest bei einzelnen Anklagepunkten mehr in der Hand als Aussagen, die einander widersprechen.

Die Ausgangslage: ein binationales Paar, er Kosovare, sie Schweizerin und ihr gemeinsamer kleiner Sohn. Gewohnt hat die junge Familie in der Wohnung seiner Eltern in einem Dorf im Thal. Spätestens bei der Geburt des Kindes im Juni 2015 war die Beziehung zerrüttet. Sie endete in einer Anklage wegen mehrfacher Freiheitsberaubung (stundenlanges Einsperren von Mutter und Kind im Schlafzimmer), Todesdrohung, Tätlichkeiten, Sachbeschädigungen und Beschimpfungen. All dies soll der 32-jährige Angeklagte der Frau angetan haben.

Videobeweis für eine Gewalttat Handelt es sich hier um einen Haustyrannen, dem im Streit alle Sicherungen durchbrennen? Ein Grund für seine Frustration war die Tatsache, dass die Frau mit ihrem Teilzeitpensum als Coiffeuse den grössten Teil des Haushaltseinkommens erwirtschaftete, während er nur sporadisch arbeitete. Oder geht es hier um eine rachsüchtige Frau, die den einstigen Lover mit falschen Anschuldigungen ins Gefängnis bringen will, aus Eifersucht darüber, dass er sie für eine andere Frau verlassen hat, mit der er inzwischen verheiratet ist und ebenfalls ein Kind hat?

Neben den beiden Ex-Partnern sagte ein junger Mann als Zeuge aus, der vom Angeklagten im Herbst 2017 im Fitnesscenter attackiert worden war – mehrere Fausthiebe gegen den Kopf wurden von der dortigen Überwachungskamera aufgezeichnet. Zudem wurden beim Angeklagten mehrere Waffen sichergestellt. Die Auswertung des Telefons der Frau förderte Nachrichten zutage, in denen der Angeklagte sie als «Nutte» beleidigt. «Kann es sein, dass Sie ein Aggressionsproblem haben?», wollte das Gericht vom Angeklagten wissen, was dieser verneinte.

Staatsanwaltschaft schlägt Kompromiss vor

Die Einzelrichterin hatte den Angeklagten in erster Instanz im Mai letztes Jahr zu einer 13-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit hatte sie das Strafmass, das der Staatsanwalt gefordert hatte, mehr als verdoppelt. Dieser verlangte nun von der zweiten Instanz eine 12-monatige unbedingte Freiheitsstrafe. Diese könne in Halbgefangenschaft verbüsst werden – dafür liegt die Obergrenze bei zwölf Monaten – und dem Umstand Rechnung tragen, dass der Angeklagte heute mit der Ehefrau und dem zweiten Kind ein geordnetes Leben führt, den Drogenkonsum aufgegeben haben soll, in seinem Handwerksberuf arbeitet und via Lohnpfändung begonnen habe, seinen Schuldenberg abzutragen. Die Schulden gab der Angeklagte mit einem Umfang von 200'000 Franken zu Protokoll.

Sein Pflichtverteidiger klassierte das Verfahren als «Stellvertreterkrieg», bei dem es einzig darum gehe, einen Vater um das Besuchsrecht bei seinem Sohn zu prellen. «Das Theater wurde losgetreten, als der Beschuldigte eine neue Freundin hatte», argumentierte er. Das angebliche Opfer bringe alles vor, was dazu diene, den Beschuldigten in ein schlechtes Licht zu stellen. «Doch wenn sie etwas präzisieren soll, kann sie sich nicht genau erinnern.»

Halbgefangenschaft soll möglich sein Dieser Argumentation konnte das Obergericht allerdings nichts abgewinnen. Es stufte die Aussagen des Opfers sowie mehrerer Zeugen als glaubwürdig ein und verortete beim «gewaltbereiten und aggressiven» Beschuldigten diverse Falschaussagen. Somit bestätigte das Gericht die Schuldsprüche der Vorinstanz und verurteilte den Angeklagten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten, die Hälfte davon unbedingt, der Rest mit einer Probezeit von fünf Jahren. Freigesprochen wurde der Angeklagte hingegen vom Vorwurf, seinen damals einjährigen Sohn in einem Wutanfall ins Ohr gebissen zu haben. Dieser Punkt ist bereits rechtskräftig.

Aufgrund der Einschätzung, dass Strafbefehle für (bedingte) Geldstrafen und Bussen bisher keine Einsicht bewirkt haben, muss der Mann eine früher ausgesprochene Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 20 Franken nun bezahlen oder fünf Monate länger ins Gefängnis. Im Sinn einer «wirklich letzten Chance» kann er die Haftstrafe in Halbgefangenschaft verbüssen.