Zwei Unternehmer, die wegen Steuerbetrugs vor dem Amtsgericht Solothurn- Lebern standen, wurden vom Einzelrichter Yves Derendinger freigesprochen.
Als die beiden Unternehmer eine Firma übernahmen, wurde auch eine Firma mit Sitz in Schottland gegründet, über welche fortan Rechnungen der Solothurner Stammfirma belastet wurden, im Betrag von über einer Million Franken. Es stellte sich die Frage, ob die schottische Firma lediglich eine «Scheinfirma» war, und ob die Rechnungen fiktiv, gefälscht oder unwahr waren und ob die Unternehmer somit unwahre Jahres- und Revisionsberichte an die Steuerverwaltung ablieferten.
Ein Steuerjahr ist verjährt, für die restlichen drei Jahre 2001 bis 2003 hielt Richter Yves Derendinger fest, dass die Rechnungen nicht fiktiv waren: Die Buchhalterin habe Rechnungen zugeschickt bekommen. Sie seien zudem echt gewesen, weil sie auf den Geschäftsreisen beruhten. «Davon gehe ich jedenfalls aus.» Die Rechnungen wurden auch nachweislich bezahlt. Es sei nicht von Belang, ob die Gegenleistung von 3000 Franken pro Tag für die Reisen angemessen sei.
Und: «Ob das Konstrukt dieser ausländischen Firma Sinn macht, ist nicht relevant.» Insbesondere hielt er fest: «Es ist nicht erforderlich, dass die schottische Firma eigene Räumlichkeiten, also Betriebsstätten hat.» Er wies auf die gewisse Abhängigkeit der Angeklagten von den Vorgängerbesitzern der Firma hin.
Und er erwähnte, dass zuerst ein renommierter Steuerberater dieses Konstrukt ausgearbeitet hatte und ein weiterer hinzugezogen wurde, der gar Leiter einer Steuerverwaltung eines andern Kantons war: «Die Unternehmer wurden von zwei namhaften Steuerexperten beraten, dass das nicht völlig jenseits sei.»
Die Rechnungen tauchten zudem bei der Stammfirma nicht nochmals als Reiseaufwand auf. Das Gericht räumte die sehr lange Verfahrensdauer ein, lehnte aber die Genugtuungsforderung ab.