Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Mit der Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung soll die kantonalen Finanzkontrolle gestärkt werden. Im Zentrum stehen die Erweiterung des Aufsichtsbereiches sowie die Wahl des Finanzkontroll-Chefs durch den Kantonsrat.
Die rechtlichen Grundlagen der Kantonalen Finanzkontrolle wurden im Jahr 2003 im Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G) geschaffen und haben sich seither bewährt. In der Zwischenzeit haben sich die Rahmenbedingungen jedoch geändert.
Einerseits wurden auf nationaler Ebene die Schweizer Prüfungsstandards, nach denen sich die Finanzkontrolle zu richten hat, angepasst. Andererseits haben sich mit dem Revisionsaufsichtsgesetz des Bundes zusätzliche Anforderungen bezüglich ihrer Organisation und der Revisionsentwicklung (Qualitätssicherungsstandards) ergeben.
Mit der Revision des WoV-G werden die notwendigen Änderungen vorgenommen und folgende Ziele verfolgt: