Kanton Solothurn
Fiko begrüsst neue Steuerlösung und Übertragung der Spitalimmobilien

Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) stimmt dem Kredit für eine neue Steuerlösung zu und sie unterstützt die Übertragung der Spitalimmobilien auf die Solothurner Spitäler AG.

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Die Spitalimmobilien (hier Dornach) sollen an die Solothurner Spitäler AG übertragen werden.

Die Spitalimmobilien (hier Dornach) sollen an die Solothurner Spitäler AG übertragen werden.

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Die heutige Steuerlösung INES ist seit 21 Jahren im Einsatz. Sie soll per 2020 durch ein modernes, ausgereiftes System abgelöst werden. Die Finanzkommission habe einem entsprechenden Verpflichtungskredit von rund 17 Millionen Franken zugestimmt, wie sie mitteilt.

Ziel ist es, eine moderne Software anzuschaffen, die es erlaubt, den Prozess von der Registerführung bis zum Bezug der Steuern durch Automation zu unterstützen.

Die Steuererklärung soll nicht nur elektronisch erfasst sondern auch zusammen mit den Belegen elektronisch dem Steueramt übermittelt werden können. 12 Kantone und über 400 Städte und Gemeinden sind an diesem System angeschlossen. Diese breite Kundenbasis erlaube es laut Fiko zudem, Wartungskosten zu reduzieren und Synergien zu nutzen.

Eigentumsübertragung Spitalimmobilien

Mehrheitlich zugestimmt hat die kantonsrätliche Finanzkommission auch der Übertragung der Spitalimmobilien vom Kanton auf die Solothurner Spitäler AG. Die Immobilien sollen als Sacheinlagen gegen Erhöhung des Aktienkapitals übergeben werden. Damit werden das Eigenkapital und der finanzielle Handlungsspielraum der soH gestärkt.

Vertieft auseinandergesetzt hat sich die Finanzkommission mit den Baurechtsfragen, da das Land im Baurecht übergeben werden soll. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass der Baurechtsvertrag möglichst konkret formuliert wird.

Weiterbildungen in freier Zeit

Die Einführung des neuen Lehrplans an der Volksschule macht eine obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen notwendig. Die Finanzkommission stimmt dem dazu benötigten Kredit von knapp einer Million Franken zu.

Das Geld wird für die Jahre 2017 bis 2019 eingesetzt. Um die Kosten tief zu halten, soll die Weiterbildung in Grossgruppenveranstaltungen durchgeführt werden. Die FIKO legt zudem Wert darauf, dass die Weiterbildungen möglichst in der unterrichtsfreien Zeit abgehalten werden.

Ja zur Jagdgesetz-Teilrevision

Beim Jagd- und Fischereigesetz war eine Totalrevision nötig, weil sich die rechtlichen, jagdlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert haben. Es schlägt für die Umsetzung einfache Verfahren mit schlanken Strukturen vor.

Zudem ist das Jagdgesetz so ausgelegt, dass eine nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände durch die Jagd gewährleitet ist und bedrohte Wildtiere den entsprechenden Schutz erhalten. Die Finanzkommission hat einstimmig zugestimmt.

Tagesstrukturen für ältere Menschen

Eine Volksinitiative verlangt eine staatliche Förderung von teilstationären Angeboten für Menschen, die grundsätzlich alleine leben, aber zeitweise eine besondere Betreuungsstruktur benötigen. Bis anhin haben Besucherinnen und Besucher solcher Tagesstätten einen grossen Anteil der Kosten selber zu tragen. Mit einer Subventionierung würden pflegende Angehörige entlastet und der verfrühte Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim verhindert.

Der vom Initiativkomitee ausgearbeitete Vorschlag würde aus Sicht des Regierungsrates aber zu Abgrenzungsproblemen und zu einer Rückkehr zum erst kürzlich abgeschafften Pflegefinanzierungsmodell führen. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Die Finanzkommission folgt dem Gegenvorschlag mit grossem Mehr. Sie empfiehlt, die Initiative abzulehnen. (sks)