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Kanton Solothurn
Die Geschäftsprüfungskommission sieht sich wegen der Solidaritätsbeiträge mit einer Reihe von Anträgen konfrontiert.
Für den freisinnigen Kantonsrat Markus Spielmann (Starrkirch-Wil) ist klar: Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat ihren Job «bislang weder korrekt angenommen noch ausgefüllt oder gar ihren Auftrag erfüllt». Spielmann spricht dabei von der Art und Weise, wie die GPK sich um die Recht- und Zweckmässigkeit der Solidaritätsbeiträge für die Weiterentwicklung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) gekümmert hat. Unschwer zu erkennen: Die GPK hat nach Ansicht von Spielmann nicht so agiert, wie man sich dies von der geschäftsprüfenden parlamentarischen Kommission wünschen würde.
Doch bei dieser Feststellung lässt es Spielmann, selber Mitglied der GPK, nicht bewenden. Auf Anfrage bestätigt er, das Kommissionspräsidium am Montag mit einer Reihe von Anträgen konfrontiert zu haben. So wie es seine Partei vor zehn Tagen angekündigt hatte. Demnach soll ein Ausschuss der GPK eingesetzt werden, der das Thema vertieft untersucht und der Kommission entsprechend Antrag stellt. Dieser Ausschuss soll Einsichtsrecht in alle relevanten Unterlagen haben, wie Spielmann ausführt – «namentlich auch in die Akten bei der Kantonalen Finanzkontrolle. Jener Stelle also, die zum einen die Jahresrechnung der Einfachen Gesellschaft Solidaritätsbeiträge prüft, wo die GAV-Gelder ein- und ausgehen. Jene Stelle aber auch, welche die Beurteilung der bestimmungsgemässen Verwendung der Beiträge in den Personalverbänden sowie deren Rechenschaftsberichte vornimmt.
Weiter sollen nach dem Willen von Spielmann auch die Listen der GAV-relevanten Ausgabenbeträge der Personalverbände sowie weitere sachdienliche Unterlagen, Beschlüsse und Protokolle zur Verwendung der Solidaritätsbeiträge beigezogen werden.
Der Fragenkatalog, den FDP-Kantonsrat Spielmann zusammengestellt hat, ist lang. Es geht um die Verwendung des Solidaritäts-Fünflibers, der den Angestellten des Kantons monatlich vom Lohn abgezogen wird. Es geht um die Art und Weise der Mittelverwendung bzw. um die Recht- und Zweckmässigkeit. Es geht um die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben sowie um die Sanktionierung durch die zuständigen Organe. Und es geht darum, den Bedarf nach Massnahmen zu eruieren.
Er nehme keine Ergebnisse vorweg, sagt Spielmann – «vielleicht ist und war ja alles korrekt.» Dass es allerdings immer noch eine Reihe von Fragen gibt, die einer Antwort harren, ist für ihn unbestritten. Der Regierunsgrat habe zwar eine Interpellation in der Sache beantwortet, damit aber das Problem «verschärft anstatt gelöst».
In der Tat kam die Ausfinanzierung der Pensionskassenlücke beim Lehrerverband durch GAV-Mittel erst nach der Stellungnahme der Regierung ans Licht – ebenso wie die Tatsache, dass dieser Vorgang erst nachträglich sanktioniert wurde. Dies, nachdem die federführende GAV-Kommission mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen entsprechende Präzisierungen des Verwendungszweckes der Solidaritätsbeiträge vorgenommen hatte.