Gastkolumne
Es ist Zeit, Verantwortung wahrzunehmen!

Gastkolumne zur Abstimmung über die Teilrevision des solothurnischen Energiegesetzes am 10. Juni.

Josef Maushart
Josef Maushart
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«Der Hebel zur Senkung der Heizkosten und des CO2-Ausstosses ist dank der heutigen Baumaterialien enorm!», schreibt Josef Maushart. (Symbolbild)

«Der Hebel zur Senkung der Heizkosten und des CO2-Ausstosses ist dank der heutigen Baumaterialien enorm!», schreibt Josef Maushart. (Symbolbild)

zvg

In Paris haben 2015 197 Nationen das Klimaabkommen beschlossen, welches die Erderwärmung auf maximal 2 Grad begrenzen soll. Sie haben dies vor allem aus wirtschaftlicher Vernunft getan, weil sie verstanden haben, dass die Schäden bereits bei 2 Grad dramatisch, und bei höheren Temperaturen unabsehbar sein werden. Es geht nicht nur um den Meeresspiegel. Es geht um Stürme, es geht um Erdrutsche und es geht um Wasserreserven. Aktuell haben bereits 175 Länder dieses Abkommen ratifiziert.

Wir Schweizer haben das im Juni 2017 als 149. Land getan, nachdem wir im Mai 2017 die Energiestrategie 2050 mit einer Mehrheit von 58 Prozent angenommen hatten. Mit der Ratifizierung haben wir uns die Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 zum Ziel gesetzt. Um dies zu erreichen sind hauptsächlich Massnahmen in den Bereichen Verkehr und Gebäude erforderlich. Während der Bund sich um den Verkehr kümmert, fallen die Gebäude in die Zuständigkeit der Kantone.

Von über 60'000 Gebäuden im Kanton Solothurn sind 65 Prozent älter als 40 Jahre. Das sind auch Mietshäuser, in die nicht investiert wird, weil die Heizkosten schliesslich vom Mieter gezahlt werden. Aber ein Haus, das vor 40 Jahren gebaut wurde, braucht durchschnittlich 22 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche. Ein heutiges Haus braucht 4 Liter, ein saniertes 6 Liter. Der Hebel zur Senkung der Heizkosten und des CO2-Ausstosses ist dank der heutigen Baumaterialien enorm!

Und genau hier setzt die Teilrevision des solothurnischen Energiegesetzes an. Sie passt die minimalen Bauvorschriften für Neubauten und Renovierungen den Fortschritten der letzten Jahrzehnte im Gebäudebereich an. Wenn beispielsweise in einem Haus, gleich ob Mietshaus oder Eigentum, die Heizung getauscht werden muss, dann verlangt das neue Gesetz auch eine Reduktion des Energiebedarfs des Hauses um mindestens 10 Prozent. Dies kann über eine grosse Palette von möglichen Massnahmen am Heizsystem, am Warmwasser, der Gebäudehülle oder Kombinationen davon erreicht werden.

Solche Sanierungen lohnen sich schon bei den heutigen Energiepreisen und CO2-Abgaben, steigern den Wert der Immobilie und werden zudem unterstützt. Für bessere Dach- oder Wandisolierungen gibt es 40 Franken pro Quadratmeter, für eine einfache Pelletheizung mit Tagesbefüllung 3000 Franken und für eine automatische Holzheizung bis zu 7700 Franken. Dieses Geld stammt aus der CO2-Abgabe des Bundes und wird vom Kanton ausbezahlt. Mit dieser Kombination aus Vorschrift und Anreiz versuchen der Regierungsrat und die klare Mehrheit des Kantonsrates, die unbefriedigende heutige Sanierungsrate von nur einem Prozent bei den Gebäuden zu steigern. Gelänge uns das nicht, dann bräuchten wir 100 Jahre bis alle Gebäude saniert sind, aber so lange haben wir mit Blick auf die Erderwärmung nicht Zeit.

Die Gegnerschaft führt vor allem zwei Argumente ins Feld: Einerseits die angebliche «neue Bürokratie» und andererseits die Gefahr, dass ältere Hausbesitzer solche Sanierungen wirtschaftlich nicht tragen könnten und schlimmstenfalls ihr Haus aufgeben müssten. Dem wird aber nicht so sein, zumal Paragraf 17 des alten und neuen Energiegesetzes unter anderem folgendes sagt: «...bedeutet die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen eine unverhältnismässige Härte, so kann die zuständige Behörde Ausnahmen ... gewähren». Bei dieser Ausganglage wird niemand wegen der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes aus seinem Haus ausziehen müssen.

Hinsichtlich der Bürokratie ist zu sagen, dass für Energiefragen schon bislang viele Vorschriften existiert haben, wie jeder Bauherr weiss. Diese wurden in Umsetzung der Energiestrategie 2050 angepasst und moderat erweitert. Das ist erforderlich, weil der Markt eben nicht alles von alleine regelt. Zuständig waren und bleiben für Energiefragen die Baubehörden der Gemeinden. Daran ändert sich nichts.

Wer es mit dem Klimaschutz erst meint, der sollte am 10. Juni der Teilrevision des Energiegesetzes zustimmen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem neuen Gesetz kann ich weder als Hausbesitzer, noch als Unternehmer, noch als Kantonsrat einen fairen Grund erkennen, warum man der kantonalen Umsetzung der Energiestrategie 2050 und damit unserem Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung jetzt die Zustimmung verweigern dürfte.

* Josef Maushart ist Verwaltungsratspräsident und CEO der Bellacher Fraisa Holding AG und CVP-Kantonsrat. Er lebt in Solothurn.