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Der Notfalldienst soll im Kanton Solothurn auch für Tierärzte zur Pflicht werden. Doch die Neuregelung kommt zu einer sehr schwierigen Zeit: Immer weniger Veterinäre wollen sich um Kuh, Schaf und Schwein kümmern.
Ella kann nicht bis zum Morgengrauen warten. Es ist spät nach Mitternacht und die Kuh steckt mitten in der Geburtsphase. Doch das Kälbchen liegt falsch herum in Ellas Uterus, es drohen Komplikationen. Auch bei der Stute Mary zählt jede Minute. Das Pferd lahmt, es hat hohes Fieber und will seine Box nicht verlassen. Schnell gehen muss es erst recht bei Simba. Der Kater wurde auf seiner Pirsch von einem Auto angefahren, er blutet aus dem Mund und kann nicht mehr gehen.
Ella, Mary und Simba haben Glück. Denn im Kanton Solothurn haben sich die Tierärzte so organisiert, dass sie im Notfall rund um die Uhr erreichbar sind. Die Leiden der Tiere sind Fallbeispiele, aber so läuft das eben. Komplizierte Geburten, schwierige Knochenbrüche und quälende Fieberschübe gibt es zu jeder Tageszeit.
24 Stunden pro Tag. Sieben Tage die Woche. An Weihnachten, Ostern und allen anderen Feiertagen. Diese Erreichbarkeit stellen die Veterinäre sicher, so wird es schliesslich auch von ihnen erwartet. Was in der Praxis ohnehin üblich ist, soll nun zur Pflicht werden: Tierärzte müssen sich im Kanton Solothurn künftig an einem regionalen Notfalldienst beteiligen. Das ist im neuen Gesundheitsgesetz vorgesehen; der Regierungsrat hat die Vorlage soeben in die Vernehmlassung geschickt.
Wie bei den Ärzten und Zahnärzten soll auch bei den Tierärzten die kantonale Berufsorganisation zur «Gewährleistung der Notfallorganisation» verpflichtet werden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Der Betrag beläuft sich auf 300 bis 1000 Franken pro Notfalldienst und maximal 15'000 Franken pro Jahr. Zwölf weitere Kantone haben den Notfalldienst für Veterinäre bereits explizit in ihrem Gesundheitsgesetz verankert.
Auf den ersten Blick scheint die neue Regulierung bloss ein Routinegeschäft. Tatsächlich geniesst diese auch die Zustimmung von Standesvertretern. «Die Pflicht zum Notfalldienst fördert die Solidarität unter den Kollegen», sagt Thomas Schneiter, Präsident des Vereins Solothurner Tierärzte (VST) und Mitgründer der Klinik Sonnenhof in Derendingen. Fast alle Mitglieder würden sich in irgendeiner Form am Dienst beteiligten. Vereinzelt gebe es jedoch Tierärzte, die keinem Berufsverband beigetreten sind und sich den entsprechenden Verpflichtungen entziehen. «Sie kommen fortan nicht mehr am Notfalldienst vorbei», ist Schneiter überzeugt.
Kollegialität hin oder her: Die Neuregelung kommt für die Veterinäre zu einer schwierigen Zeit. Probleme gibt es hauptsächlich bei den Nutztierpraktikern – besonders betroffen sind naturgemäss ländliche Gegenden. «Noch kann eine flächendeckende Betreuung im Kanton Solothurn mehr oder weniger gewährleistet werden», sagt Verbandspräsident Schneiter. «Künftig wird es allerdings zu Engpässen kommen.»
Diesen Befund bestätigt die Solothurner Kantonstierärztin Doris Bürgi Tschan. «Schon heute ist die Lage in manchen Regionen angespannt. Die Abdeckung ist weniger dicht.» Das führe etwa dazu, dass die Anfahrtswege zu den Bauernhöfen länger und länger werden.
Mit Kühen, Schafen oder Schweinen wollen immer weniger Veterinäre etwas zu tun haben. Lieber arbeiten sie mit Hunden, Katzen oder Kaninchen, in einer Kleintierpraxis, wo die Arbeitsbedingungen als attraktiver gelten. «Es grenzt heute an ein Wunder, einen klassischen Viehdoktor zu finden.» Das sagt ein Nutztierpraktiker aus der Region, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Der Markt sei «völlig ausgetrocknet». Als er einen Kollegen für seine Praxis suchte, sah er sich sogar im benachbarten Ausland um. Ohne Erfolg.
Vor allem die frisch gebackenen Tierärztinnen meiden die Ställe. Dabei bilden gerade sie die grosse Mehrheit: Weit über 80 Prozent der Studierenden sind Frauen. Eine Studie der Universität Freiburg sprach bereits 2007 von einer «Feminisierung des Veterinärwesens in der Schweiz». An einzelnen Unis starteten mittlerweile Jahrgänge mit nur einem oder zwei Männern.
Der Männermangel ist laut Fachleuten einer der Hauptgründe für die Sorgen der Nutztierpraktiker. Ebenso machen ihnen lange Arbeitstage, die fehlende Kompensation von Überstunden und der Preisdruck in der Landwirtschaft zu schaffen. VST-Präsident Schneiter spricht zudem von einer allgemeinen Tendenz, wonach Tierärzte nur wenige Jahre im Beruf tätig sind. Und die verbliebenen Berufsleute würden bevorzugt Teilzeit oder in Gruppenpraxen arbeiten wollen, sagt Schneiter. «Die Einzelpraxen verschwinden zusehends.» Der Viehdoktor vom Land, Tag und Nacht im Einsatz, immer erreichbar, ist eine aussterbende Spezies.
Die Standesvertreter wollen nun handeln. So hat die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte jüngst das Projekt «Familienfreundliche Nutzierpraxen» mit Coaching-Angeboten lanciert. Informationskampagnen werben für einen Job in der Nutztierpraxis.
Auch der Berufseinstieg soll erleichtert werden, Gespräche mit den Universitäten laufen. Zur Diskussion steht unter anderem die Idee, dass angehende Tierärzte grundsätzlich ein Praktikum auf einem Bauernhof absolvieren. Eine Männerquote fürs Studium, wie es sie unter anderem in Norwegen gibt, dürfte indes niemand ernsthaft fordern.
Wie also kann vor diesem Hintergrund der Notfalldienst im Kanton Solothurn aufrechterhalten werden, zumal dieser bald zur Pflicht werden soll? Berufsverbände und Behörden geben sich überzeugt, dass die bisherigen Notfallzirkel weiterbestehen. Man werde eine Lösung finden, heisst es allenthalben.
Der Optimismus erstaunt. Doch so paradox es klingen mag: Die gesetzliche Verankerung könnte sich für die Solothurner Tierärzte noch aus einem anderen Grund als erquicklich erweisen. Denn mit der gesetzlichen Regelung verpflichten sich faktisch auch die Kantonsbehörden. Sie können die Versorgung durch Veterinäre künftig kaum mehr ausser Acht lassen.
Tierärzte profitieren ab Mitte Januar 2018 von flexibleren Regeln für Pikettdienste: Der Bundesrat hat soeben eine Verordnung zum Arbeitsgesetz angepasst. Für Tierarztpraxen und Tierkliniken war bisher nur die bewilligungsbefreite Arbeit an Sonntagen und in der Nacht für Notfalldienste und die Versorgung von kranken Tieren vorgesehen. Neu ist es ihnen erlaubt, einen Arbeitnehmer immer am gleichen Wochentag zum Pikettdienst einzuteilen. Diese Anpassungen haben sich laut Bundesrat aufgedrängt, weil es bei den Tierärzten immer weniger Einzelpraxen mit einem Inhaber gibt, der rund um die Uhr verfügbar ist. (sda)