Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Seit Sonntag dürfen im Kanton Solothurn die Plakate für die National- und Ständeratswahlen vom 21.Oktober hängen. Einige nahmen das Sperrdatum nicht ganz so ernst.
Die Regeln sind klar: Sechs Wochen vor den Wahlen dürfen die Plakate mit den Köpfen der National- und Ständeratskandidaten aufgehängt werden. Die Unterlagen wurden von der Staatskanzlei an die Parteien verschickt. Das Sperrdatum wäre also der 8. September 2019.
Und dennoch gab es offenbar einige, die bereits am Samstag (oder noch früher) mit dem Aufhängen begonnen haben. Glenn Steiger, Sekretär der CVP Kanton Solothurn, ärgert sich auf Twitter über die SP und die Grünen. «Gelten für euch andere Regeln?», fragt er.
Heute ist der 7.9., Plakatieren ist ab dem 8.9. erlaubt. Was soll das @spsolothurn @Gruene_Kt_SO @zanettiroberto @FelixWettstein @PhilippHadorn?! 7 Plakate allein in Bättwil. Gelten für euch andere Regein? pic.twitter.com/G5Qs2QOpBv
— Glenn Steiger (@steigerglenn_) September 7, 2019
Dem sei nicht so, meint Niklaus Wepfer, Parteisekretär der SP. «Eigentlich wissen alle, wann gestartet werden darf. Die Devise war klar». Im Leimental habe es aber eine Gruppe gegeben, die früher unterwegs war und damit also einen oder einen halben Tag Vorsprung gehabt hätte. Und das sei schon ok, meint Wepfer. Andere hätten noch früher mit dem Plakatieren begonnen. Wie zum Beispiel die SVP im Niederamt, die offenbar am Freitag aktiv war.
SVP-Nationalrats-Kandidat Christian Werner ist schon fertig mit seiner «Büez». Er hat seine Aufhäng-Aktion bereits am Sonntagmorgen beendet, wie er auf Facebook bekannt gibt.
In der Region Solothurn ist es vor allem Pirmin Bischof, der dem Verkehrsteilnehmer und Passanten entgegenlächelt. Die CVP hat dafür eine Nachtaktion eingelegt:
#teamorange macht Nachtschicht. 👍😉 #WahlCH19 pic.twitter.com/0fcut2VFiV
— Luca Strebel (@StrebelLuca) September 8, 2019
Bei der Staatskanzlei spricht man von einem «Gentleman-Agreement» bei der Einhaltung der Regeln. Der Kanton wird nicht aktiv, wenn Wahlplakate zu früh angebracht werden. Das wäre unverhältnismässig, wenn man wenige Stunden vor dem offiziellen Startschuss Kontrollen machen würde, heisst es.
Das bedeutet aber nicht, dass Wildwuchs beim Plakatieren herrscht. Es gibt genaue Regeln, welche Standorte nicht zugelassen sind und die wurden allen Parteien verschickt. So sind beispielsweise Plakate über einer Strasse, an oder über Brücken, Tunneln oder Unterführungen und auf Kreiseln verboten. Ebenfalls nicht zugelassen werden Plakate, die die Sicht einschränken und dadurch gefährliche Situationen erzeugen. Sind Plakate ein verkehrstechnisches Problem, kann die Polizei oder das zuständige Kreisbauamt eingreifen und die Plakate auch ohne Rücksprache entfernen.
Auch die Gemeinden können verschiedene Standorte definieren, wo Plakate erlaubt sind und wo nicht. Als Beispiel: In Lüterkofen-Ichertswil dürfen keine Wahl- oder Werbeplakate an der Strassenbeleuchtung montiert werden. Und in Balsthal darf nur an vier Strassen plakatiert werden. Wenn die Plakate an einem unzulässigen Ort angebracht sind oder zu lange hängen, können die Gemeinden aktiv werden. Bis eine Woche nach den Wahlen sollten die Plakate wieder verschwinden. (ldu)