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Kanton Solothurn
Ein Mann verging sich mehrfach an Kindern. Seine Opfer lockte er mit Alkohol. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren plus einer stationären Massnahme. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert.
An der Wohnung von Roland A.* im Wasseramt kamen Teenager auf der Suche nach Grenzerfahrungen für einige Monate nicht vorbei. Sie wussten: Bei «Role» konnten sie gamen, abhängen, Pornos schauen oder einen Rausch ausschlafen, nachdem sie sich in seiner gut ausgestatteten Hausbar mit Alkohol bedient oder anderswo eine Nacht durchgezecht hatten. Die Burschen auf der Schwelle zum Erwachsenenalter wiederum passten genau ins Beuteschema von A.
Hätten die Jungen bloss über die Stränge geschlagen, wäre ihr Gastgeber nicht vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt gestanden. Der mittlerweile 60-Jährige verging sich mehrfach an teilweise unter 16-Jährigen. Von einem «Klaps auf den Arsch» oder dem aus seiner Sicht scherzhaften Ausreissen von Schamhaaren sprach er am Montag.
«Das waren Frotzeleien.» Doch das Vertrauen, das die Heranwachsenden zum aufgestellten Typen aufgebaut hatten, nutzte dieser aus, um seine normabweichenden Vorlieben zu befriedigen. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten beziehen sich seine sexuellen Präferenzen auf männliche Heranwachsende. «Während ihn ein kindliches Aussehen eher abstösst, fühlt er sich von einem minim maskulinen Erscheinungsbild mit Bart-, Brust- und Schamhaarwuchs angezogen», führte Staatsanwalt Marc Finger aus.
Bereits zum dritten Mal stand A. wegen sexuellen Handlungen mit Kindern vor einem Strafgericht. In einem anderen Kanton wurde er bereits zu 15 Monaten bedingter Gefängnisstrafe verurteilt.
Weite Lebensbereiche des Mannes seien darauf ausgelegt, Kontakte mit Jugendlichen anzubahnen. «Ein eingeschliffenes Verhaltensmuster, um seine sexuellen Vorlieben zu befriedigen», sagte Finger. Als Präsident eines Amateur-Fussballclubs, als Verkäufer von Backwaren vor einem Schulhaus oder in einschlägigen Internet-Chats lernte er die «Jungs» kennen. Er vermittelte ihnen einen Aushilfsjob oder nahm sie mit auf Ausfahrten in seinem Sportwagen – der «Katzenfalle», wie er seinen Flitzer nannte.
Der Staatsanwalt beantragt eine unbedingte Gefängnisstrafe von vier Jahren sowie eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuches. Zudem solle er in Sicherheitshaft gesetzt werden, damit der Massnahmenvollzug im Fall einer Berufung gewahrt bleibe. «Von ihm geht die Gefahr von weiteren schweren Straftaten aus.» Zur Last gelegt wird A. etwa, dass er in einer öffentlichen Sauna den Penis eines Jungen in den Mund nahm.
Ein anderes Mal stieg er nach dem Aarebad zu ihm in die Duschkabine, seifte ihn ein und befriedigte ihn manuell. Oder er sprang unaufgefordert zu zwei Burschen, die betrunken bei ihm zu Hause im Bett lagen, und vollzog Oralverkehr, bis der eine zum Samenerguss kam. Daneben versuchte A. mehrfach, sexuelle Handlungen vorzunehmen, bis sich die Jungen wehrten. In einem Skilager schliesslich, wo er als Leiter engagiert war, entblösste sich A. vor einigen Jugendlichen, die ihn am Abschlussabend in seinem Zimmer besuchten und von seinem Wodka-Red-Bull abkriegten.
Vom blanken Gesäss eines Schülers schoss er Fotos, ein anderer Schüler filmte das Geschehen mit seiner Handykamera. Der Angeschuldigte indes gab zu Protokoll, dass ihn die Jungs angezündet und provoziert hätten. Schliesslich fand sich auf seinem Computer kinderpornografisches Material. Laut A. hätten die Jugendlichen, die oft bei ihm zu Hause waren, die Dateien aus Neugierde selbst heruntergeladen.
Obwohl er sein Tun bagatellisiert – die Handlungen mit Kindern sind keine Lappalie, sondern strafbar. In der Schweiz gilt Schutzalter 16, im europäischen Umland dagegen Schutzalter 14. «Hätten sich die Vorkommnisse 70 Kilometer weiter nördlich zugetragen, könnte man meinem Mandanten höchstens moralisch etwas vorwerfen», sagte die amtliche Verteidigerin Eveline Roos. Sie wolle die Taten nicht verharmlosen, doch tue man dem Mann unrecht, wenn ihm im Umgang mit Jugendlichen immer gleich sexuelle Absichten vorgeworfen würden.
Es lasse sich zudem nicht in jedem Fall feststellen, ob die Taten teils schon vor dem 16. Geburtstag der Geschädigten passierten. Komme hinzu, dass die Befragungen der Opfer «grenzwertig» gewesen seien. Besonders einem Befragten sei übermässig Druck aufgesetzt worden, bis sich dieser «etwas aus den Fingern sog». Selbst wenn die Jugendlichen teilweise vor dem 16. Altersjahr standen, so Roos, hätten sie über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt. «Keines der Opfer hat einen körperlichen oder seelischen Schaden davongetragen.» Für die Anwältin ist eine unbedingte Gefängnisstrafe von 21 Monaten angemessen, eine kleine Verwahrung erachtet sie als unverhältnismässig.
Roland A., der heute aufgrund einer Prostata-Krebserkrankung praktisch impotent ist, entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei seinen Opfern. «Ich wollte nie etwas Böses, mein Leben ist verwirkt.» Er möchte sich künftig um die Mutter seines Ex-Partners und seine eigene Mutter kümmern.
Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis unbedingt. Zudem muss Roland A. sich in therapeutische Behandlung begeben.
*Name der Redaktion bekannt