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Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn muss einem Kinderschänder einen Schadenersatz in Höhe von 100'000 Franken zahlen, wegen zu langer Verwahrung. Für viele ist dies unverständlich. Auch der Aargauer Anwalt und Nationalrat Beat Flach kann den Bundesgerichtsentscheid nicht nachvollziehen.
Der Bundesgerichtsentscheid, dass der Kanton dem Vergewaltiger William W. eine Entschädigung zu zahlen, lässt die Emotionen hoch steigen. Für viele ist dies vollkommen unverständlich. Auf der Facebookseite dieser Zeitung häufen sich die Kommentare, viele User bekunden ihre Unmut über das Urteil: «Ohnmacht breitet sich aus, jetzt, wo ich das hier lese... Ich bin entsetzt.» kommentierte ein User. Eine Userin schrieb: «Ich verstehe die Welt einfach nicht mehr. Die 100'000 CHF sollte er zusätzlich als Strafe dem Opfer als Entschädigung geben.»
Auch auf der Facebookseite von Tele M1 wurde das Urteil scharf kritisiert: «Es sind nicht die Kinderschänder, die mir Angst machen, es sind unsere Bundesrichter und Gesetze. Es sollte mal eine Tochter von denen vergewaltigt werden. Mal sehen wie schnell die Gesetze dann ändern,» so ein Kommentar auf der Facebookseite des TV Senders.
Diese heftigen Reaktionen sind nicht verwunderlich. Der Nationalrat und Jurist Beat Flach sagte gegenüber Tele M1: «Da kommt einem wirklich die Galle hoch. Dieses Urteil versteht eigentlich niemand.» Es sei zwar tatsächlich so, dass ein Fehler vorliegt, aber dieser ist nicht systematisch: «Die Staatsanwaltschaft hätte früher erkennen müssen, dass der Mann untherapierbar ist.»
Die Staatsanwalt hat die Frist verpasst, eine Verwahrung anzutragen. Daher hat der Täter, unabhängig vom Verbrechen, eine Entschädigung zu gute.
Der Bundesgerichtsentscheid ist auch für die heute 18-jährige Selina, die als 8-jährige von William W. vergewaltigt worden ist, unverständlich. Sie sagte gegenüber Tele M1: «Ich habe mich zu Tode aufgeregt. Ich fühle mich vom Gericht einfach nur verarscht.»
Der Kindesschänder verweigert jede Therapie seit seiner Verurteilung. Ausserdem ist er mehrfach vorbestraft, alleine in den 90ern hat er mindestens 15 Mal Kinder missbraucht.
Diese Problem hat sich auch jetzt nicht gelöst: «Wenn sich jemand nicht helfen lässt, kann man sicher sein, das das Risiko nicht von selbst zurückgeht,» so der Gerichtspsychiater Josef Sachs gegenüber Tele M1.
Momentan ist William W. nicht mehr im Gefängnis. Er lebt mit Fussfessel in einer betreuten Wohngruppe.
Jetzt wird das Amtsgericht Olten-Gösgen darüber entscheiden, ob der Sexualstraftäter doch verwahrt werden soll. Den Betrag bekommt er aber auf jeden Fall. (naj)