Interpellation
Ein kantonales Biberkonzept ist «im Bau»

Rund 200 Biber leben im Kanton Solothurn. Ein kantonales Biberkonzept soll den Umgang mit dem Biber regeln. Der Entwurf steht. Zur Frage der Kosten von Schäden an Infrastrukturen wartet der Kanton jedoch noch auf einen Entscheid des Bundes.

Christian von Arx
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Biber im Kanton Solothurn
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Biber im Bellacher Weiher
Der Biberdamm im Brunnbach auf der Höhe des oz13 in Subingen wurde mit Bewilligung des kantonalen Amts entfernt. Bei Hochwasser hätte der Rückstau durch den Damm Schulräume fluten können.
Auch der Biberbau am Brunnbach in Horriwil wurde von Unbekannten weggeräumt.
Biberspuren an einem Baum.
Biberfallen wurden auch schon ausgelegt. Hier: Glasscherben beim Biberpass an der Ösch zwischen Deitingen und Subingen.

Biber im Kanton Solothurn

Andreas Toggweiler

Der Regierungsrat schätzt den Biberbestand im Kanton auf etwa 200 Tiere. Weil die meisten Gewässer zu wenig Raum haben und der Mensch die Umgebung bis direkt an die Ufer nutzt, ergeben sich vermehrt Konflikte zwischen Mensch und Biber. Ein kantonales Biberkonzept, das den Umgang mit dem Biber regeln soll, liegt im Entwurf vor - bei der Frage der Entschädigung für Infrastrukturschäden wartet der Kanton aber auf einen Entscheid des Nationalrats. Dies geht aus der Stellungnahme der Kantonsregierung zu einer Interpellation von Peter Brügger (FDP, Langendorf) hervor.

Erfahrungen im Wasseramt

Der Biber ist geschützt, der Schutz betrifft auch die Biberbauten. Besonders im Wasseramt habe das Amt für Wald, Jagd und Fischerei aber schon mehrmals Massnahmen an Biberdämmen bewilligen und anordnen müssen. Denn Biberdämme können zu Überflutungen mit erheblichem Schadenpotenzial führen.

So wurde an der Oesch zwischen Deitingen und Subingen und im Brunnbach in Horriwil versucht, den Biber mit einem Elektrozaun an einer weiteren Erhöhung eines Damms zu hindern. Beim Oberstufenzentrum OZ13 in Subingen wurde gar die Entfernung des Biberdamms bewilligt, weil eine Flutung von tiefgelegenen Schulräumen drohte.

Bei Kulturland zahlt der Staat ...

Bei der Entschädigung für Biberschäden ist - wie der Regierungsrat erläutert - zu unterscheiden zwischen landwirtschaftlichen Kulturen einerseits und Infrastrukturen wie Flurwegen oder Drainagen andererseits. Schäden an Kulturen sind gemäss Jagdrecht von Bund und Kantonen zu übernehmen, wobei der Bund 50 Prozent der Kosten trägt. Laut dem Regierungsrat können diese Schäden bisher kaum als erheblich bezeichnet werden: Seit 2005 wurden im Kanton Solothurn acht Biberschäden an landwirtschaftlichen Kulturen mit einer Schadensumme von total 3045 Franken gemeldet.

... bei Flurwegen der Eigentümer

Auch die monetären Schäden an Flurwegen bezeichnet der Regierungsrat als «bislang marginal». Diese sind nach bisherigem Recht von den Werkeigentümern zu tragen - eine Rechtsgrundlage für die Übernahme durch die öffentliche Hand gibt es nicht. Gerade das fordert aber Nationalrätin Valérie Piller Carrard (SP, FR) mit einer Motion, die Mitte Dezember eingereicht wurde. Im vergangenen Juni hatte sich der Bundesrat im Rahmen der Revision der Jagdverordnung gegen eine Entschädigung von Biber -Infrastrukturschäden ausgesprochen. Sollte das Parlament zur Motion Piller anders entscheiden, könnte dies laut dem Regierungsrat «nicht unbedeutende finanzielle Auswirkungen auf den Bund und die betroffenen Kantone haben».

Weil diese Entschädigungsfrage zurzeit hängig ist, hat der Bund sein nationales Biberkonzept sistiert. Auch der Kanton Solothurn erarbeitet ein Biberkonzept, das potenzielle Biber -Konfliktgebiete bezeichnen wird und Richtlinien zur Schadenverhütung und für Sofortmassnahmen in Bezug auf Biberbauwerke enthalten soll. Da es sich an den Vorgaben des Biberkonzepts des Bundes orientieren will, liegt auch der Entwurf des kantonalen Biberkonzepts derzeit auf Eis.

Grundsätzlich äussert sich der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Brügger biberfreundlich: Angestrebt werden soll ein Miteinander von Mensch und Biber . Die Solothurner Biberpopulation, deren Kern der Bestand an Aare und Emme bildet, gelte es «unbedingt zu erhalten und zu fördern, damit sie nicht wieder abnimmt».

«Die Lösung der Konflikte heisst oft, dem Biber Raum zugestehen», schreibt der Regierungsrat. Mittel- bis langfristig werde die Umsetzung des neuen Gewässerschutzgesetzes, vor allem das Gewährleisten des Raumbedarfs von Fliessgewässern durch Revitalisierungen, die Konflikte mit dem Biber entschärfen, ist die Regierung überzeugt.