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2011 wurde Heinz S. von den Solothurner Justizbehörden vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen. Warum? Antworten der Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern stehen noch aus.
Alles wird jetzt in Erinnerung gerufen: Wie der Ex-Bodybuilder Heinz S.* 1994 in Hägendorf seine ehemalige Freundin und deren Bruder erschoss. Wie er am 24. Februar 1994 nachts um 2.30 Uhr eine Fensterscheibe einschlug und mit dem Sturmgewehr ins Haus eindrang. 40 Schüsse fielen in jener Nacht.
Doch die drängendste Frage bleibt unbeantwortet. Warum konnte derselbe Täter vergangene Woche im Baselbieter Ort Frenkendorf wieder eine Frau, wieder eine Ex-Freundin, umbringen? Denn der heute 61-jährige war 2011 von den Solothurner Justizbehörden vorzeitig bedingt entlassen worden. Man sah keine Rückfallgefahr. Offenbar gab es keine Anzeichen, die auf die kommende Tat hingewiesen hätten.
Offene Fragen beantworten müsste jetzt die Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern. Sie hat den Täter 2009 als nicht mehr gemeingefährlich eingestuft und sie hat 2011 empfohlen, den Mann bedingt freizulassen.
Chef ist im Ausland
Doch die Öffentlichkeit muss vorerst auf Antworten warten. Der Präsident der Fachkommission, Dominik Lehner, weilt an einer wichtigen Konferenz im Ausland. Er sei dort unabkömmlich, teilt Lehner, der auch Leiter des Strafvollzugs in Basel-Stadt ist, in einem kurzen Telefongespräch mit.
Und obwohl seine Kommission rund zwei Dutzend Fachpersonen und zwei juristische Sekretäre umfasst, könne niemand anderes Auskunft geben, so Lehner. Der Fall beschäftige ihn, lässt er noch durchblicken. Es sei der erste schwere Rückfall, seit die Kommission 2009 mit ihrer Arbeit begonnen habe. Die Kommission beurteilt die Gefährlichkeit von Straftätern aus den elf Kantonen des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordates (AG, BS, BL, BE, LU, OW, NW, SZ, SO, UR, ZG).
Rund zwei Dutzend Fachleute gehören der Kommission an. Fälle werden jeweils zu viert beurteilt: Vom Präsidenten und je einer Fachperson aus den Bereichen Strafverfolgung, Vollzug und Psychiatrie. Aus dem Kanton Solothurn gehören der Kommission die stellvertretende Oberstaatsanwältin Sabine Husi und Lutz-Peter Hiersemenzel von den Psychiatrischen Diensten der Solothurner Spitäler an.
Wo passierte der Fehler?
Brisant sind einige der offenen Fragen:
Lehner stellt Antworten für Anfang nächster Woche in Aussicht.
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