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Kanton Solothurn
Nach dem Scheitern der Steuervorlage erhalten SP-Forderungen nach Massnahmen für natürliche Personen neuerlich Aufwind.
Ende März, als der Regierungsrat den Geschäftsbericht über das vergangene Jahr verabschiedete, war die Welt für ihn noch in Ordnung. Wenigstens jene, die sich um die Steuervorlage drehte. Deshalb konnte er davon ausgehen, dem Parlament nach erfolgter Umsetzung die Abschreibung jener zwei SP-Volksaufträge zu beantragen, die vor knapp drei Jahren mehr Steuergerechtigkeit und mehr Kaufkraft für Familien verlangt hatten.
Doch dann kam der schicksalhafte 19. Mai 2019, als die Steuervorlage bachab ging. Und plötzlich sah alles anders aus. Hatten die flankierenden Massnahmen zur Senkung der Firmensteuern beziehungsweise zur kantonalen Umsetzung der Steuerreform sowohl die Entlastung von tiefen Einkommen als auch die Erhöhung der Familienzulagen, den Ausbau der Ergänzungsleistungen für Familien sowie Gutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgesehen, fielen mit dem knappen Nein nicht nur die Steuersenkungen, sondern auch die sozialpolitischen Massnahem aus Abschied und Traktanden.
Zumindest vorläufig. Denn der Regierungsrat ist intensiv mit der Neuauflage der Steuervorlage befasst, die noch in diesem Jahr vom Parlament behandelt und dem Volk unterbreitet werden soll. Neben der Frage nach der Höhe der Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen ist jene nach der möglichen Gegenfinanzierung und der sozialpolitischen Abfederung zentral. Sowie die Bereitschaft der Wirtschaft, noch einmal einen Ausgleich für die Steuerentlastung zu leisten. Oder schnürt die Regierung am Ende gar ein Paket, das nicht nur die juristischen, sondern auch die natürlichen Personen erfasst? Und konkretisiert das in der Standortstrategie verankerte Ziel nach einer Steuerentlastung auch für die Bürgerinnen und Bürger früher als gedacht?
An diesem Punkt kommen die beiden SP-Volksaufträge wieder ins Spiel, die im Kantonsrat insbesondere bei FDP und SVP nicht auf Gegenliebe gestossen waren und im Herbst 2017 nur mit der Unterstützung der CVP eine Mehrheit gefunden hatten. Ende Mai befasste sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrats bei der Behandlung des Geschäftsberichts mit den beiden Volksaufträgen. Dabei ist für Regierung und GPK klar: Die Vorstösse bleiben pendent und werden nicht abgeschrieben. Allerdings fehlen weiterführende Aussagen, die erkennen liessen, wie mit den Forderungen über den Tag hinaus umgegangen wird.
Das ist nicht weiter erstaunlich, denn insbesondere die Herstellung von Steuergerechtigkeit ist politisch ein harter Brocken. Dabei geht es nicht nur um die Entlastung von kleinen Einkommen, sondern auch um die Erhöhung der Vermögenssteuer und der Teilbesteuerung von Dividenden. Also um Kernpunkte einer neuen Steuervorlage, deren Breite und Tiefe zum heutigen Zeitpunkt noch kaum zu erahnen sind. Kein Wunder, lässt sich der Regierungsrat im Rahmen des Geschäftsberichts in nicht in die Karten schauen. Vielleicht öffnet sie die Tür aber bei der Behandlung desselben in der Juni-Session des Kantonsrats einen Spalt breit.