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Der Regierungsrat hat beschlossen, seine Sitzungen aufgrund der aktuellen Lage unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Dies gilt vorerst bis 31. Januar 2021.
Gemäss Artikel 63 der Verfassung des Kantons Solothurn seien die Beratungen des Regierungsrates öffentlich, soweit schützenswerte private oder öffentliche Interessen nicht entgegenstehen, wie die Staatskanzlei Solothurn mitteilt. Der Regierungsrat habe nun beschlossen, seine Beratungen vorerst bis 31. Januar 2021 nicht öffentlich abzuhalten, um Ansteckungen zu verhindern und seine Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Anordnung erging in der Form der Allgemeinverfügung. Sie werde im nächsten Amtsblatt publiziert. (sks)