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Kanton Solothurn
Im Wasseramt werden derzeit im Auftrag des Kantons die Kugelfänge von dreizehn Schiessanlagen abgetragen und entsorgt. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten erfolgen wegen der hohen Belastungen des Bodens mit Blei und Antimon.
Im Rahmen eines Pilotprojekts liess der Kanton Solothurn im Jahr 2018 die Schiessanlagen der Gemeinden Aeschi, Bolken, Derendingen, Drei Höfe, Horriwil, Obergerlafingen, Recherswil und Subingen altlasten- und abfallrechtlich untersuchen. Die Ergebnisse zeigten, dass dreizehn Schiessanlagen sanierungsbedürftig sind. Mitte Juli haben nun die Sanierungsarbeiten begonnen.
Hintergrund: Im Kanton Solothurn gibt es 231 Schiessanlagen. Es ist davon auszugehen, dass bei nahezu allen der Kugelfang saniert werden muss, unabhängig davon, ob die Anlage noch betrieben wird oder stillgelegt wurde. Grund dafür sind die auf und im Kugelfang liegenden Geschosse, welche einen hohen Gehalt an Blei und Antimon aufweisen. Diese Schadstoffe lassen die Nutzung des Bodens nicht zu. Zudem besteht die Gefahr der Auswaschung ins Grundwasser.
Das belastete Kugelfangmaterial wird nun abgetragen und fachgerecht entsorgt. Die schadstoffhaltigen Geschosspartikel werden in einer Bodenwaschanlage abgetrennt. Das Blei wird recycelt, das restliche Material muss in der Regel in einer Deponie gelagert werden.
Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen tragen Bund und Kanton (siehe Kasten unten). Gemäss Schätzung kostet die Sanierung der Schiessanlagen im Kanton Solothurn rund 70 Million Franken. Der Bund übernimmt davon rund 20 Millionen Franken, die restlichen 50 Millionen Franken sind durch den Kanton zu finanzieren.
Um Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen, werden jeweils zwischen zehn und zwanzig Schiessanlagen zu sogenannten Sanierungsregionen zusammengefasst. Die Schiessanlagen innerhalb einer Sanierungsregion werden zeitgleich untersucht und im Falle eines Sanierungsbedarfs koordiniert saniert. Es ist geplant, sämtliche Schiessanlagen innerhalb von rund zwanzig Jahren zu sanieren.
Parallel zu den aktuellen Sanierungen im Wasseramt werden aktuell sämtliche Schiessanlagen der Gemeinden Breitenbach, Breitenbach, Fehren, Himmelried, Meltingen, Nunningen, Seewen und Zullwil altlasten- und abfallrechtlich untersucht. Diese Sanierungen sind für das Jahr 2021 vorgesehen. (sks)
Die Kosten für Altlasten-Sanierungen trägt gemäss Umweltschutzrecht der Verursacher. Im Spezialfall der Schiessanlagen wäre die Anwendung des Verursacherprinzips aber meist sehr kompliziert und langwierig und würde in vielen Fällen nicht zu befriedigenden Lösungen führen. Aus diesem Grund und im Hinblick auf die Tatsache, dass der Kanton Solothurn im schweizweiten Vergleich sehr viele Schiessanlagen hat, hat der Regierungsrat im Jahr 2013 eine paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt, welche einen Vorschlag für die Finanzierung der Altlasten-Sanierungen von Schiessanlagen erarbeitete.
Im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) hat der Kantonsrat im Jahr 2017 beschlossen, dass die Kostentragung für die Sanierungen der Schiessanlagen, abzüglich der Bundesbeiträge, vollumfänglich vom Kanton getragen wird. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kanton die Massnahmen selber durchführt und dass bei den in Betrieb stehenden Anlagen keine Geschosse mehr in die Umwelt gelangen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage ist seit Januar 2018 in Kraft. (sks)