Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Der Regierungsrat befürwortet Änderungen in der Energieverordnung und in der Stromversorgungsverordnung. Dabei geht es insbesondere um Vergütungen des Bundes.
Mit den beiden Verordnungsänderungen schlägt der Bundesrat insbesondere vor, Anpassungen bei den Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen und Kleinwasserkraftwerke sowie bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vorzunehmen.
Wie es in einer Mitteilung heisst, sollen die Vergütungssätze aufgrund der tieferen Gestehungskosten gesenkt werden. Die Auszahlungen der KEV sollen neu über die Swissgrid AG erfolgen.
In seiner Stellungnahme schlägt der Regierungsrat dem Bundesamt für Energie vor, von einer Absenkung der Vergütungssätze im Herbst abzusehen und diese nur einmal pro Jahr, im Frühjahr, vorzunehmen.
Damit soll der übliche Auftragsüberhang im Sommerhalbjahr nicht noch zusätzlich erhöht werden. (sks)