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Kanton Solothurn
Für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen gelten Mindestvorschriften. Diese will der Bund mit einer Totalrevision überarbeiten. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend.
Der Regierungsrat begrüsst die Anpassungen der Mindestvorschriften, wie in einer Medienmitteilung mitgeteilt wurde. Der Grund dafür sei, dass diese zu verschiedenen Klärungen und Präzisierungen führen.
Besonders begrüsst der Regierungsrat die neue Gültigkeitsdauer der Rahmenlehrpläne. Die Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien sind neu nur noch 7 Jahre gültig. Dies ermöglicht kontinuierliche Anpassungen an die Anforderungen des Arbeitsmarktes.
Der Regierungsrat ist jedoch nicht mit allen Punkten der Totalrevision einverstanden. So regt er an, die Gliederung der Bildungsgänge HF in Fachbereiche beizubehalten. Diese werden für die Bestimmung der Pauschalen und die Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen verwendet.
Weiter schlägt er insbesondere bei Bildungsanbietern, welche in mehreren Kantonen tätig sind, Präzisierungen vor, um den zuständigen Kanton zu ermitteln.
Zudem regt er an, dass auch künftig gleichwertige Vorbildungen eine Zulassung zu höheren Fachschulen ermöglichen sollen und in den Studienreglementen der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der Rechtsmittelweg zu nennen ist. (sks)