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Kanton Solothurn
Der Regierungsrat stimmt höheren Abzügen für Kinderbetreuungskosten grundsätzlich zu. Dass der Bund den Kantonen vorschreiben will, wie hoch die Obergrenze des Abzugs mindestens sein muss, lehnt er hingegen ab.
Heute können die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte bei der direkten Bundessteuer bis zum Betrag von 10'100 Franken pro Kind und Jahr von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Der Bundesrat schlägt in seiner Gesetzesvorlage nun vor, die Limite auf 25'000 Franken zu erhöhen.
Die höheren Abzüge sollen unter anderem junge, gut qualifizierte Mütter dazu bringen, weiter zu arbeiten. So soll das bestehende Potential an Fachkräften besser genutzt werden können.
Der Regierungsrat ist einer Erhöhung der Abzugsgrenze nicht abgeneigt, wie die Staatskanzlei mitteilt. Er weist aber auf Nachteile hin, namentlich im Vollzug, die eine derart massive Anhebung mit sich bringen kann. Er empfiehlt deshalb eine massvollere Erhöhung, beispielsweise auf 15'000 Franken.
Die bundesrätliche Vorlage sieht zudem vor, dass die Kantone in ihrem Steuerrecht die Obergrenze des Abzuges auf mindestens 10'000 Franken festsetzen müssen. Bisher sind sie diesbezüglich frei. Bisher hat jedoch lediglich ein Drittel aller Kantone Abzüge bis zu diesem Betrag oder mehr zugelassen.
Der Regierungsrat lehnt diesen Vorschlag aus verfassungsrechtlichen und staatspolitischen Gründen entschieden ab. Die Freiheit der Kantone bei der Festsetzung von Steuerfreibeträgen sei verfassungsmässig garantiert. Und die familiären und sozialen Strukturen sowie die Kosten für die Kinderbetreuung seien in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Kantone könnten folglich selber am besten beurteilen, in welcher Höhe ein Abzug für die Kinderbetreuungskosten sachlich und politisch vertretbar sei.
Die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung des Abzugs sind relativ gering. Würde die Obergrenze im Kanton von bisher 6'000 auf die vom Bundesrat vorgeschlagenen 10'000 Franken angehoben, hätte dies beim Kanton jährlich Mindererträge von rund 300'000 Franken zur Folge, bei den Gemeinden insgesamt von etwa 400'000 Franken. (sks)