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Kanton Solothurn
Der Solothurner Regierungsrat befürwortet die Verlängerung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende. Er lehnt jedoch eine Erhöhung des Mindestlohnes ab.
Für Hausangestellte in Privathaushalten gilt seit dem 1. Januar 2011 die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (kurz: NAV Hauswirtschaft).
2014 wurde der befristete NAV Hauswirtschaft bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unterstützt der Solothurner Regierungsrat eine weitere Verlängerung um drei Jahre.
Wie der Regierungsrat mitteilt, bewährt sich der NAV Hauswirtschaft. Die Kontrollen im Kanton Solothurn im Bereich Hauswirtschaft haben bisher gezeigt, dass die Minimallöhne gemäss dem NAV Hauswirtschaft grundsätzlich eingehalten wurden.
Die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestlöhne im NAV Hauswirtschaft um 1.9 Prozent lehnt der Regierungsrat jedoch ab. Die negative Teuerung in diesem Zeitraum von -1.3 Prozent rechtfertigt nach seiner Ansicht keine Erhöhung der Mindestlöhne. (mgt)