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Solothurn
Kanton Solothurn
Der zweite Lockdown erhöht den Druck auf Gewerbe, Gastronomie und weitere von der Corona-Pandemie stark betroffene Branchen. Aus diesem Grund folgt der Kanton Solothurn dem Bund und lockert die Anspruchsvoraussetzungen im Härtefallprogramm erheblich. Die Hilfsgelder fliessen damit grossflächiger und schneller.
Der Regierungsrat habe am Dienstag seine Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 (Härtefallverordnung-SO) angepasst, um die dringend benötigte Unterstützung der Betriebe infolge des Coronavirus auszubauen, wie die Staatskanzlei Solothurn am Dienstagnachmittag mitteilt. Mit diesen Anpassungen reagiere der Kanton Solothurn auf die zu erwartenden Umsatzrückgänge im Jahr 2021 und erleichtere den Unternehmen, die ihren Betrieb auf behördliche Anordnung schliessen mussten, den Zugang zu den Härtefallmassnahmen.
Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen:
Der Kanton Solothurn setze den Fokus in dieser Phase auf die rasche Auszahlung der A-fonds-perdu-Beiträge mit dem Ziel, Liquiditätsengpässe bei den besonders stark betroffenen Unternehmen möglichst schnell schliessen zu können, heisst es weiter. Mit den Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen rechne der Kanton Solothurn mit einer Verdoppelung der Gesuche.
Die Zusicherung von Bürgschaften werde als zusätzliche Massnahme in einer nächsten Phase ermöglicht. Aktuell laufen Abklärungen und Verhandlungen mit der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte und Bankenvertretern. Gesuche um Bürgschaften können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegeben werden. (sks)