Solothurner Kantonsrat
Demonstranten werden bei Ausschreitungen zur Kasse gebeten

Der Solothurner Kantonsrat hat entschieden: Bei Demonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen sollen die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden und sich an den Kosten für einen Polizeieinsatz beteiligen.

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Antifa-Kundgebung in Solothurn. Der Kanton will randalierende Demonstranten künftig zur Kasse bitten.

Antifa-Kundgebung in Solothurn. Der Kanton will randalierende Demonstranten künftig zur Kasse bitten.

Hans Peter Schläfli

Kommt es bei Demonstrationen zu gewalttätigen Ausschreitungen, sollen die Verantwortlichen zur Kasse gebeten werden können und sich an den Kosten für einen Polizeieinsatz beteiligen müssen. Dafür fehlt bisher die Rechtsgrundlage. Der Regierungsrat hat jetzt den Auftrag, sie zu schaffen.

Auslöser war eine Antifa-Demonstration im Oktober 2017 in Solothurn, bei der es zu Ausschreitungen kam. Auf eine Interpellation von Roberto Conti (SVP, Bettlach) gab die Regierung bekannt, dass sich die Kosten des Polizeieinsatzes auf 285'000 Franken beliefen und es keine Handhabe gibt, diese jemandem in Rechnung zu stellen. Der Regierungsrat stellte bereits damals in Aussicht, im Rahmen einer Revision des Polizeigesetzes eine Bestimmung vorzulegen, die es im Rahmen der engen Vorgaben der Bundesverfassung erlauben würde, Demonstranten eine gewisse Kostenbeteiligung aufzuerlegen. Am Dienstag stand nun ein Auftrag zur Debatte, mit dem Kantonsrat Conti in der Sache noch einmal nachgehakt hatte und dem der Rat mit 71 : 25 Stimmen zustimmte.

Widerstand von links zwecklos

«Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg», meinte Conti zu den Ausführungen der Regierung: Sie hatte aufgezeigt, dass man sich in Sachen Entlastung des Steuerzahlers keine falschen Vorstellungen machen darf. Die Hürden, um Kosten für Polizeieinsätze einem Verursacher zu überwälzen, sind hoch. Es kommt sowieso nur eine sehr beschränkte Haftung infrage, weil eine entsprechende Bestimmung nicht davor abschrecken darf, seine Grundrechte auszuüben. Und dass eine Demonstration aus dem Ruder läuft, ist allein noch kein Grund, die Organisatoren haftbar zu machen und zur Kasse zu bitten: Die Verantwortung dafür muss klar einer identifizierten Person zugewiesen werden können.

Die Probleme bei der Umsetzung hinderten die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats aber nicht, auf dem Erlass einer Bestimmung zu bestehen. Wer die Regeln des Rechtsstaats nicht akzeptiert, soll zur Rechenschaft gezogen werden können, meinte Urs Unterlerchner (FDP, Solothurn). Gegen die wenigen Chaoten, die eine Spur der Verwüstung hinterlassen, müsse man durchgreifen, sagte Josef Fluri (SVP, Mümliswil). Dabei gehe es in keiner Weise darum, das Demonstrationsrecht zu beschneiden.

Auf der linken Seite befürchtet man aber genau das. Das demokratische Recht zur Teilnahme an einer Demonstration, ohne befürchten zu müssen, in eine Kostenfalle zu laufen, sei höher zu gewichten als das Anliegen des Auftrags, erklärte Christof Schauwecker (Grüne, Solothurn). «Eine weitere Hürde zur Ausübung der Grundrechte» sah auch Simon Gomm (Junge SP, Olten). Die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen jemanden, der Gewalt ausübt oder Sachbeschädigungen begeht, seien vorhanden. Hingegen sei es abzulehnen, dass die Kosten für den Grundauftrag der Polizei, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, auf die Organisatoren von Demonstrationen abgewälzt werden. Schlicht unnötig sei eine zusätzliche Regelung, weil sie im Kanton Solothurn ohnehin kaum jemals zur Anwendung käme, meinte Markus Baumann (SP, Derendingen).

Ein Argument, das nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Wie auch immer der entsprechende Gesetzesartikel einmal ausformuliert sein wird: Er werde nur wenig zum Tragen kommen, so die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner.