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Solothurn
Kanton Solothurn
Das Strafverfahren wegen Stimmenfangs im Kanton Solothurn, das nach den Nationalratswahlen vergangenen Jahres aufgenommen wurde, bleibt eingestellt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist auf zwei Beschwerden gegen die entsprechende Verfügung der Bundesanwaltschaft nicht eingetreten.
Nach den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 wurden wegen der mutmasslich manipulierten Wahlzettel mehrere Strafanzeigen eingereicht. Bei einer Kontrolle war festgestellt worden, dass 39 Zettel mit einer sich stark gleichenden Schrift verändert worden waren.
Auf den verdächtigen Wahlzetteln der Liste Junge CVP Süd-West war jeweils der Name einer auf der Liste aufgeführten Person kumuliert worden. Gegen diese und deren Mutter war in der Folge ein Strafverfahren eingeleitet worden. Dies geht aus zwei am Donnerstag publizierten Entscheiden des Bundesstrafgerichts vom April hervor.
Gegen die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft vom Januar diesen Jahres reichten die Stadt Grenchen und eine weitere der vier betroffenen Gemeinden Beschwerde ein.
Das Bundesstrafgericht kommt in seinen Entscheiden zum Schluss, dass die Gemeinden nicht legitimiert sind, Beschwerde einzureichen. Es ist deshalb nicht darauf eingetreten.
Grundsätzlich hätten die beiden Gemeinden die Gerichtskosten tragen müssen. Die Bundesanwaltschaft hatte sie in der Einstellungsverfügung jedoch fälschlicherweise als Privatklägerinnen aufgeführt.
Die Gemeinden hätten gemäss Bundesstrafgericht damit in guten Treuen den Beschwerdeweg eingeschlagen. Das Gericht hat deshalb auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet. Das Urteil kann nicht weitergezogen werden. (Urteile BB.2016.18 und 19 vom 06.04.2016) (sda)