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Kanton Solothurn
Es sei nicht mehr zeitgemäss, das Amtsblatt nur in gedruckter Form zu veröffentlichen, findet die Justizkommission. Neu soll es deshalb auch in geeigneter elektronischer Form publiziert werden. Die Justizkommission unterstützt einen entsprechenden Vorstoss aus dem Kantonsrat.
Mit einem elektronischen Amtsblatt kann sich die Leserschaft ihr persönliches Amtsblatt zusammenstellen, denn mittels Suchfunktion sind einzelne Publikationen schnell auffindbar. Die digitale Publikation als Ergänzung zum Amtsblatt in Papierform widerspiegelt die gesellschaftliche Entwicklung und berücksichtigt die neuen Gewohnheiten im Medienkonsum. Mit diesen Argumenten begrüsst die Justizkommission (JuKo) den Auftrag aus dem Kantonsrat.
Gleichzeitig weist die JuKO aber auf den Datenschutz hin: «Aus Gründen des Datenschutzes ist vor einem Wechsel aber zwingend der Inhalt des Amtsblatts zu überprüfen, da auch besonders schützenswerte Personendaten publiziert werden. Für die betroffenen Personen darf die Änderung des Mediums keine Nachteile zur Folge haben.»
Beglaubigungen auf Gemeinden vereinfachen
Ein weiterer Auftrag verlangt, dass mehr Gemeindeangestellte Beglaubigungen ausstellen dürfen. Die häufig genutzte Dienstleistung ist bisher auf zwei Personen begrenzt: Den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeschreiber.
Die JuKo sieht darin kein Problem. Neu sollen zusätzlich auch Gemeindevizepräsident und Gemeindeschreiber-Stellvertreter für diese Aufgabe befähigt werden können. (sks)