Amtsgericht
Das Fass ist übergelaufen: Notorischer Langfinger wurde zu 34 Monaten Gefängnis verurteilt

Ruedi G. liess alles mitlaufen. Zuletzt stieg er in eine Wohnung ein und klaute Schmuck. Jetzt muss der unbelehrbare Kleinkriminelle 34 Monate ins Gefängnis.

Hans Peter Schäfli
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Mit dem Eindringen in eine Privatwohnung und dem Diebstahl von Uhren und Schmuck trieb es Ruedi G. endgültig zu weit. (Symbolbild)

Mit dem Eindringen in eine Privatwohnung und dem Diebstahl von Uhren und Schmuck trieb es Ruedi G. endgültig zu weit. (Symbolbild)

zvg

Als Lehrersohn in der Südostschweiz aufgewachsen, schien Ruedi G.* auf gutem Weg in ein ganz normales Leben zu sein. Er schloss eine Banklehre ab und fand einen Job bei einer Grossbank. «Als ich vom Land nach Zürich zog, begann mein Untergang. Auf der Bank wird wie wild gekokst und auf der Strasse läuft man dann an jemanden, der etwas anbietet. Ich rutschte in die Sucht. Lebte damals auf dem Platzspitz», erzählte der heute 50-Jährige diese Woche vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern.

2005 begann Ruedi G. eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt. Von 2008 bis 2011 lebte er im Strafvollzug. Als er 2014 freikam, galt er als erfolgreich therapiert. Er zog nach Solothurn und lebte von einer IV-Rente. LSD und Ritalin erhält er medizinisch verordnet und seine Gesundheit ist durch den jahrzehntelangen Drogenmissbrauch stark angeschlagen. Ruedi G. stiehlt notorisch: Coop hat gegen ihn ein schweizweites Hausverbot erlassen. Bei Bedarf klaut er sich ein Velo, um dieses so lange zu benutzen, bis es zur Beschlagnahmung durch die Polizei kommt.

20 neue Anklagepunkte

Ruedi G. liess alles mitlaufen: Postpakete, Computer, Kleider, Lebensmittel, Zigarren und Feuerzeuge, Navigationsgeräte. Dass er längst auf dem Polizei-Radar war, kümmerte ihn nicht «Die Polizei hat ihn bei einer der vielen Hausdurchsuchungen gewarnt, dass wir ihn in Haft nehmen, wenn er so weitermacht», sagte Staatsanwalt Raphael Stüdi in seinem Plädoyer. «Er ist ein unbelehrbarer Kleinkrimineller. Das Strafregister ist sieben Seiten lang. Das ist ein Rekord, ich hatte es noch nie mit einem längeren Strafregister zu tun.»

Nun sind weitere 20 Anklagepunkte dazugekommen: Gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Urkundenfälschungen, um mit selbstausgefertigten Arztzeugnissen zu harten Medikamenten zu kommen, Einbruchsdiebstähle in Kombination mit Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

«Wenn ich eine Scheibe habe, mache ich Sachen, die ich selber nicht verstehe», erklärte Ruedi G. seine Untaten und er erzählte von einer anderen Art des Solothurner Wochenmarktes: «Gleich nachdem die Drogenkranken ihre Medikamente vom Arzt erhalten haben, treffen sie sich auf dem Dornacherplatz, um Dormicum, Ritalin und Valium zu verkaufen.» Dort habe er sich eingedeckt und zugedröhnt.

Eine Grenze überschritten

Die Solothurner Staatsanwaltschaft fand, dass der Langfinger diesmal eine wichtige Grenze überschritten hat, indem er zum Beispiel in eine Privatwohnung eindrang um Uhren und Schmuck zu stehlen. Das Eindringen in eine Wohnung führe bei den Opfern zu belastenden Unsicherheitsgefühlen und manchmal sogar zu psychischen Problemen.

So beantragte die Anklage eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Das Gericht folgte weitgehend den Argumenten des Staatsanwalts und verurteilte Ruedi G. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Dieser quittierte das Urteil mit unflätigem Lachen und den Worten: «Ich bin doch kein Gewalttäter, was soll denn das, das glaube ich ja nicht.»

Amtsgerichtspräsident Yves Derendinger blieb gelassen und begründete das Urteil mit den Worten: «Sie sind in eine private Wohnung eingedrungen, um Uhren und Schmuck zu stehlen. Auch wenn es eine spontane Entscheidung und nicht geplant war, ist das keine Bagatelle mehr, denn ein solcher Einbruch belastet die Opfer stark.»

*Name der Redaktion bekannt