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Sechs Beschwerden laufen aktuell gegen die Maskenpflicht für 5. und 6. Klasskinder im Kanton. Der Verein «Kinder atmen auf» hat diese eingereicht – er kritisiert unter anderem den Kanton und den Verband der Einwohnergemeinden stark. Diese nehmen nun Stellung zu den Vorwürfen.
Seit Ende Januar gilt für Kinder der 5. und 6. Klasse im Kanton Maskenpflicht. Stand jetzt gilt diese Regelung bis und mit 21. März, das ist einer Anordnung des Volksschulamtes zu entnehmen.
Genau dagegen wehrt sich nun ein Verein, der im Kanton gegründet worden ist. «Kinder atmen auf» nennt sich die Organisation, die von Christine Hug aus Tscheppach präsidiert wird. Stand 2. März gehören laut Hug 181 Mitglieder dem Verein an.
Das stört die Eltern, die zu «Kinder atmen auf» gehören:
Derzeit laufen sechs Beschwerden, laut Hug dort, wo Schulen die Massnahmen besonders hart umsetzen würden – die Maskentragpflicht etwa auch während Pausen vorschreiben würden. Das betrifft Solothurn, Kappel, Oensingen und die Regionale Schule äusseres Wasseramt. Zwei der Beschwerden wurden bereits abgelehnt, beide will der Verein weiterziehen – ans zuständige Departement für Bildung und Kultur.
Zu diesem gehört auch das Volksschulamt. Leiter Andreas Walter erklärt auf Anfrage, welche Überlegungen zur Einführung der Maskenpflicht geführt hätten:
«Mit dem Bündel an Massnahmen, wie sie bisher an den Schulen implementiert waren, kam es selten zu Ausbrüchen in Schulen. Doch seit dem Aufkommen von VOCs (Anmerkung der Redaktion: Die mutierte, ansteckendere Virusvariante) wurden grössere Ausbrüche in Schulen in der Schweiz gemeldet.»
Verstärkte Präventionsmassnahmen sowie eine frühzeitige und prospektive Fallerkennung seien entscheidend, um Ausbreitungen einzudämmen und Schulschliessungen zu verhindern. Wie erwähnt gilt die Maskenpflicht bis und mit 21. März – und wird entsprechend auf den 22. März hin überprüft. Einbezogen würden dabei auch Empfehlungen von Fachorganisationen wie Pädiatrie Schweiz und Kinderärzte Schweiz, so Walter. Konkret zu den Beschwerden kann er sich nicht weiter äussern, da das Bildungs- und Kulturdepartement zuständig ist und es sich um laufende Verfahren handelt.
Kritisiert hat der Verein aber nicht nur das VSA – sondern auch den Verband Solothurnischer Einwohnergemeinden (VSEG). Dieser hat nämlich mitgekriegt, dass diverse Beschwerden eingegangen sind. Am 22. Februar hat er deshalb den Gemeinde- und Stadtpräsidien ein Schreiben zukommen lassen, in welchem er eine Vorlage liefert, mit welcher Schulen die Beschwerde abweisen können. Wobei betont wird, dass die Schulen «natürlich absolut frei» in der Entscheidung seien, ob sie davon Gebrauch machen möchten.
Diese «Einmischung» kritisieren die Mitglieder von «Kinder atmen auf» stark. Man sei «empört», heisst es – der VSEG fordere die Gemeinden «zu einem verfassungswidrigen Verhalten» auf. Darauf schreibt Thomas Blum, Geschäftsführer des VSEG:
«Der VSEG nimmt diese Medienmitteilung so zur Kenntnis. Der VSEG hat seine 107 Mitgliedsgemeinden gestützt auf verschiedene Anfragen aus den Gemeinden lediglich im Ablauf des Beschwerdeprozesses beratend unterstützt. Wir haben in unserer Information an die Gemeinden keinen Inhaltsbezug zu laufenden Verfahren genommen. Die nächste Rechtsinstanz in den vorliegenden Fragen ist das Departement für Bildung & Kultur (DBK).»