Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Der Naturheilpraktiker darf bis auf weiteres nicht mehr im Kanton Solothurn praktizieren. Er kann den Entscheid aber noch beim Verwaltungsgericht anfechten.
Noch bis im Frühling praktizierte in der Nähe des Solothurner Hauptbahnhofs ein Naturheilpraktiker. Seine Patientinnen und Patienten mussten keine Masken tragen. Seine Website verwies auf diverse Verschwörungstheorien. Dabei geht es nicht nur, aber mehrheitlich um Corona. Es ist von Eliten die Rede, die die Weltherrschaft anstreben. Die Impfung sei zudem eine Massenvernichtungswaffe.
Nach einer unangekündigten Inspektion beschloss der Kanton, die Praxis zu schliessen. Mehrere dutzend Leute fanden sich an diesem 12. April vor der Praxis ein. Die Schliessung erfolgte dann aber friedlich.
Gleichzeitig wurde ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Mann eingeleitet. Denn es ist Aufgabe des Gesundheitsamts, die Gesundheitsfachpersonen im Kanton zu beaufsichtigen. Und sicherzustellen, dass sie sämtliche Auflagen, insbesondere zum Schutz der Patientinnen und Patienten, einhalten.
Im Sommer erzielte der Naturheilpraktiker einen Zwischenerfolg. Er durfte die Praxis wieder öffnen, urteilte das Verwaltungsgericht. Das Aufsichtsverfahren lief jedoch weiter.
Die Vorgeschichte
Und nun ist es abgeschlossen, wie der Rechtsdienst des Departements des Innern mitteilt. Der Kanton entzieht dem Mann seine Berufsausübungsbewilligung. Er darf damit bis auf weiteres im Kanton nicht mehr praktizieren.
Darüber hinaus sanktioniert der Kanton den Mann auch noch für seine Verletzung der Berufspflicht mit einer Busse von 3000 Franken.
Ob der Mann zuletzt überhaupt noch praktizierte, ist unbekannt. Auf seiner Website wird eine Adresse in Gerlafingen angegeben. Gemäss Auskunft des Kantons habe der Mann selbst während des Verfahrens gesagt, aktuell nicht mehr zu praktizieren. Als er daraufhin aber aufgefordert worden sei, dies zu belegen, habe er das nicht getan.
Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Das heisst, der Mann kann ihn beim Verwaltungsgericht anfechten.
Ob dem Mann darüber hinaus noch strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist offen. Eine allfällige Strafanzeige würde erst erfolgen, wenn die bisherigen Entscheide rechtskräftig geworden sind, heisst es beim Kanton auf Anfrage.
Der Entzug der Bewilligung zur Berufsausübung ist nicht mit einem Berufsverbot gleichzusetzen. Beides hat zwar zur Folge, dass der Mann im Moment nicht mehr arbeiten darf. Ein Berufsverbot wäre aber eine Strafe für ein Vergehen: Für eine bestimmte Zeit dürfte er nicht mehr auf diesem Beruf arbeiten.
Die Bewilligung hingegen braucht er analog zu einem Autofahrer, der beweisen muss, dass er in der Lage ist, ein Auto zu lenken. So kann der Mann auch jederzeit eine neue Bewilligung zur Berufsausübung beantragen. Er müsste dann aber belegen, dass er sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt, beispielsweise die Gesundheit der Patientinnen und Patienten nicht mehr gefährdet.
Um eine Bewilligung zu erhalten, müsste der Mann zudem künftig mit dem Kanton kooperieren. Er müsste beispielsweise Kontrollen zulassen, damit der Kanton überprüfen kann, ob gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Bisher hatte er jegliche Zusammenarbeit mit dem Kanton verweigert.