Kanton Solothurn - Bund will Wehrpflichtersatz erhöhen - Regierungsrat ist dagegen
Kanton Solothurn
Bund will Wehrpflichtersatz erhöhen - Regierungsrat ist dagegen
Der Bund will das Wehrpflichtersatzabgabegesetz in verschiedenen Punkten ändern. Wer keinen Wehrdienst leistet, soll beispielsweise neu mindestens 1'000 Franken Ersatzabgabe leisten, das Abrechnungssystem an sich soll einfacher werden. Der Solothurner Regierungsrat ist nicht mit allen Änderungen einverstanden.
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Die Erhöhung der Mindestabgabe auf 1'000 Franken lehnt der Regierungsrat ab. Diese soll bei 400 Franken bleiben. (Symbolbild)
KEYSTONE/PETRA OROSZ
Der Bund will das Wehrpflichtersatzabgabegesetz im Wesentlichen in folgenden Punkten ändern:
Die Ersatzpflicht soll höchstens elf Jahre dauern. Sie soll frühestens am Anfang des Jahres beginnen, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet und dauert längstens bis zum Ende des Jahres, in dem er das 37. Altersjahr vollendet.
Die Ersatzabgabepflicht für die Verschiebungen der Rekrutenschule soll wegfallen.
Die Wehrpflichtersatzabgabe soll neu bei der Entlassung aus der Wehrpflicht erhoben werden, wenn nicht geleistete Restdiensttage vorhanden sind (mehr als 15 Militär- oder mehr als 25 Zivildiensttage). Dies soll die Wehrgerechtigkeit erhöhen.
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich einverstanden, heisst es in einer Mitteilung am Dienstag. Insbesondere die Einführung einer einmaligen Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe erachte er als richtig. Diese trage zur Gleichbehandlung der Wehrpflichtigen bei. Da erst im Entlassungsjahr feststehe, ob die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt wurde, sei es folgerichtig, auch auf das Entlassungsjahr eine Ersatzabgabe vorzusehen.
In zwei Punkten allerdings ist der Regierungsrat nicht mit dem Bund einverstanden:
Der Bund sieht vor, die Kontrolle der Wehrpflichtersatzabgabe einem unabhängigen kantonalen Finanzaufsichtsorgan zu übergeben. Im Kanton Solothurn wird der Bereich Wehrpflichtersatz im Rahmen der ordentlichen Dienststellenprüfung bereits jährlich von der Finanzkontrolle überprüft. Eine zusätzliche Verpflichtung zur Überprüfung durch ein kantonales Organ sei daher nicht nötig.
Auch die Erhöhung der Mindestabgabe auf 1000 Franken lehnt der Regierungsrat ab. Diese soll bei 400 Franken bleiben. Die Erhöhung der Mindestabgabe würde genau jene Ersatzpflichtigen treffen, die über kein oder nur über ein geringes Einkommen verfügten, argumentiert der Regierungsrat. Aus den gleichen Gründen lehnt der Regierungsrat auch die Erhöhung des Ansatzes auf vier Prozent bei der Ersatzabgabe ab. (jak)