Brandgefahr
Wegen Trockenheit: Feuer und Feuerwerke sind im Kanton Solothurn ab sofort verboten

Die Kantonspolizei Solothurn hat ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verbote gelten ab sofort – und auch für den 1. August.

Online-Redaktion
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Der Himmel über Solothurn wird am diesjährigen 1. August dunkel bleiben.

Video: Tele M1

Es hatte sich abgezeichnet: Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Nun werden Massnahmen ergriffen.

Wie die Kantonspolizei am Mittwoch mitteilt, gilt im ganzen Kanton ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist laut Kapo ebenfalls auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum. Das Feuerwerksverbot hat auch am 1. August (Nationalfeiertag) Gültigkeit.

Feuern/Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Die Solothurner Behörden rufen in ihrer Mitteilung aber zu verantwortungsbewusstem Handeln auf und geben folgende Empfehlungen ab:

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie zum Beispiel Vorratholz, Hecken oder trockenem Laub ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Das Verbot hat der Kommandant der Kantonspolizei in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab verfügt. Aufgrund fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen.