Kanton Solothurn
Biberdämme dürfen nicht entfernt werden — auch wenn sie Schäden anrichten

Das Solothurner Verwaltungsgericht hat in Sachen Biber ein wegweisendes Urteil gefällt. Ihre Dämme dürfen nur eingeschränkt zerstört werden. Der Kanton muss Zurückhaltung üben.

Lucien Fluri
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Diesen Biberdamm hätte die Gemeinde Buchegg gerne längerfristig geschleift.

Diesen Biberdamm hätte die Gemeinde Buchegg gerne längerfristig geschleift.

Zur Verfügung gestellt

Der Biber darf seine Dämme bauen. Und sogar wenn er dabei Feldwege untergräbt, darf der Mensch die Bauten nur zurückhaltend zerstören. Das hat jetzt das Solothurner Verwaltungsgericht entschieden. Ein Urteil, das die Solothurner Umwelt- und Naturverbände als wegweisend bezeichnen. «Ein Blankocheck zur regelmässigen Zerstörung von Biberdämmen ist nicht rechtens», freuen sich die Kantonalsektionen von Pro Natura, WWF und Bird Life über das Urteil, das sie mittels Klage angestrengt haben.

Auslöser war ein Fall aus dem Bucheggberg. Dort, am Mülibach in Brügglen, sorgte ein Biberdamm für Probleme – jedenfalls aus Sicht der Gemeinde Buchegg. Das Nagetier beschädigte eine bereits desolate Brücke, entlang des Baches gab es Terraineinbrüche und Löcher im Weg. Und dann befindet sich beim Biberdamm noch eine Überlaufröhre der Abwasserreinigungsanlage. Man befürchtete, Bachwasser könne dereinst ins Regenklärbecken laufen.

Die Gemeinde wurde deshalb beim Kanton vorstellig. Denn Biberdämme dürfen nicht einfach so entfernt werden. Dazu braucht der Mensch eine Verfügung vom Kanton. Diese erhielt die Gemeinde, und zwar gleich für mehrere Jahre. Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei hat der Gemeinde erlaubt, Biberbauten bis 2021 wegreissen zu dürfen. Die Gemeinde hoffte, dass die Tiere mürbe werden und sich irgendwann von selbst in weniger problematische Bachabschnitte verabschieden.

Warum der Damm für den Biber so wichtig ist

Gerade Biber-Hauptdämme dürfen nur zurückhaltend entfernt werden. Das hat seinen Grund: Denn für den Biber ist sein Hauptdamm ein Schutz. Der Damm staut das Wasser und setzt so die Zugänge zum Bau unter Wasser. Dadurch haben es Feinde schwer, zu den Jungen im Bau zu gelangen. Eingriffe in die Dämme führten zu Stress für die Biber, argumentierten die Naturschutzverbände. «Sie könnten das Sozialleben einer Biberfamilie massiv beeinflussen.» (szr)

Freipass nur bei grösseren Schäden

Doch so geht das nicht, hat nun das Verwaltungsgericht festgestellt. Für das Gericht ist klar: Der Biber ist geschützt. «Würden aber Massnahmen wie die hier verfügte zur Regel werden, wäre der gesetzlich verankerte Schutz des Bibers illusorisch», schreibt das Verwaltungsgericht. Es sei unverhältnismässig, «einzig auf Zusehen hin während fünf Jahren sämtliche Biberdämme zu entfernen, um mögliche Schäden am Feldweg zu verhindern.» Bei einem solchen «Freipass für die Vertreibung des Bibers» müsste die Gefahrenlage denn schon grösser sein. Es müsste etwa eine Überschwemmung von bewohntem Gebiet drohen.

Für Peter Lakerveld, Projektleiter der Aktion «Biber & Co» bei Pro Natura, ist das Urteil in zwei Punkten wegweisend: «Das Gericht hat entschieden, dass es unverhältnismässig ist, Biberdämme zu entfernen, um Schäden an Feldwegen zu verhindern.» Das sei bedeutend, «denn 70 Prozent aller potenziellen Bibergewässer haben auf einer Seite einen Feldweg». Wegweisend sei der Entscheid auch, weil es das erste solche Urteil in der Schweiz ist. In diversen Kantonen werde die Praxis gepflegt, die nun in Solothurn unterbunden wurde, so Experte Lakerveld.

0-3 Verfügungen

...erlässt der Kanton jährlich zum Abreissen eines Biberdammes. Jagdverwalter Marcel Tschan geht davon aus, dass diese Zahl mit der Zunahme des Bibers steigen wird, insbesondere wenn das Tier von der Aare weg in kleinere Bäche und in den Siedlungsraum vorstösst. Die Zahl der Verfügungen lässt laut Tschan auch keinen Rückschluss auf die Arbeit zu, die der Biber dem Amt verursacht. Der zuständige Mitarbeiter habe praktisch wöchentlich Termine mit Gemeinden, Anstössern oder Landwirten wegen Problemen mit dem Biber. Zum Fall selbst konnte Tschan noch keine Stellung nehmen. Das Urteil traf erst gestern ein.

Gegen das einmalige Entfernen des Baus zur Sanierung der Brücke haben sich die Naturschutzverbände nicht gewehrt. Ebenso wenig gegen das Anbringen von Gittern, die den Biber von neuralgischen Punkten fernhalten. Die Verbände störten sich jedoch an der prophylaktischen Wirkung der auf mehrere Jahre ausgelegten kantonalen Verfügung.

«Das Wegreissen der Dämme scheint zuerst der einfachste Weg», sagt Peter Lakerveld von der Aktion «Biber & Co». «Aber oft baut der Biber die Dämme wieder auf.» Der Experte betont die Wichtigkeit des Bibers für die Natur: «Mit seinen Dämmen renaturiert er die monotonen Gewässer und schafft so neue Lebensräume für viele seltene und bedrohte Arten.»

Lakerveld sieht im Solothurner Urteil nun bestätigt, dass langfristige Massnahmen wie Gewässerausscheidungen sinnvoller sind als das Wegreissen der Dämme. Das Gericht argumentiert denn auch, dass ein 10 bis 15 Meter breiter, extensiv bewirtschafteter Uferstreifen «die effizienteste und langfristig wirksamste Massnahme» wäre. Allerdings zeigen die Richter auch Verständnis für die finanziellen Bedenken der Gemeinde. Diese kann übrigens hoffen, dass sie künftige Schäden nicht mehr selbst bezahlen muss. Sie sollen entschädigt werden, wie das Bundesparlament entschieden hat.

Der Biber hat seinen umstrittenen Damm inzwischen – zumindest vorläufig – freiwillig verlassen. Er ist nach Küttigkofen zu einem Zuckerrübenfeld weitergezogen.