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Kanton Solothurn
Die fünf Solothurner Grünen-Kantonsräte, die vor dem Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Abstimmungszeitung des Regierungsrates zur Steuervorlage geführt haben, müssen Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Grünen hatten eine Grafik des Regierungsrates in der Abstimmungsbotschaft für irreführend gehalten. Nach dem Sieg am 19. Mai zogen sie ihre Beschwerde jedoch eiligst zurück.
Die Regierung widersprach dem Vorwurf. (lfh)