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Der Bund will, dass sich Erwerbstätigkeit und Betreuung von Angehörigen besser vereinbaren lassen. Er schlägt dazu diverse Gesetzesänderungen vor. Der Solothurner Regierungsrat befürwortet diese Vorschläge.
Der Bundesrat möchte die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung von Angehörigen verbessern. Grund dafür ist der zunehmende Bedarf an Betreuung und Pflege, der nicht allein durch das Gesundheitswesen gedeckt werden kann, sowie die steigende Erwerbsquote von Frauen. Erwerbstätige, welche Angehörige betreuen, sollen in Zukunft entlastet werden. Zu diesem Ziel hat der Bundesrat einen Vorentwurf für diverse Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor:
Der Solothurner Regierungsrat unterstützt die vorgesehenen Anpassungen, wie er am Dienstag mitteilte. Er regt lediglich an, die Tage, an denen mit Lohnfortzahlung Angehörige kurzfristig betreut werden dürfen, auf insgesamt 20 Arbeitstage pro Jahr zu beschränken. Dies analog dem minimalen Ferienanspruch. Der Bund hat das Interesse an einer solchen Beschränkung konkret erfragt. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat, dass die Ereignisse, welche zu einer solchen Freistellung berechtigen, näher spezifiziert werden. (sks)