Walterswil/A1
Auto ausgewichen und in Heck geprallt: Der Strafe kann Anton nicht entgehen

Hartnäckig wehrte sich ein Fahrer, der auf der A1 dem Vorausfahrenden ins Heck geprallt war, gegen einen Schuldspruch. Vor dem Bundesgericht ist er jetzt in letzter Instanz abgeblitzt.

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Morgens im dichten Verkehr auf der A1 ins Heck gefahren: Busse wegen Mangels an Aufmerksamkeit (das Symbolbild zeigt einen anderen Unfall). Archivbild

Morgens im dichten Verkehr auf der A1 ins Heck gefahren: Busse wegen Mangels an Aufmerksamkeit (das Symbolbild zeigt einen anderen Unfall). Archivbild

zvg

Dichter Pendlerverkehr auf der Autobahn, Ende November 2014. Morgens um 6.40 Uhr ist es noch dunkel, Schnee fällt, die Strasse ist nass. Anton Knup (Name geändert) fährt – so seine eigenen Angaben – mit 80 bis 90 km/h auf der Überholspur, 40 bis 50 Meter hinter dem vor ihm fahrenden Auto. Auf Höhe Walterswil macht ein Fahrzeug rechts vor ihm einen Schwenker von etwa 50 cm von der Normal- auf die Überholspur. Knup reagiert, indem er etwas nach links ausweicht. «Als ich wieder nach vorne schaute, stauten sich die Fahrzeuge, und ich machte eine Vollbremsung. Trotzdem fuhr ich ins Heck», gab er bei der Befragung durch die Polizei zu Protokoll.

Rechtlich gilt das als Mangel an Aufmerksamkeit – eine Verletzung von Verkehrsregeln. Mitte Januar 2015 erhält Knup von der Staatsanwaltschaft eine Busse von 400 Franken. Er akzeptiert den Strafbefehl nicht, doch die Amtsgerichtspräsidentin in Olten bestätigt im November 2015 die Busse. Knup lässt nicht locker, zieht vors Solothurner Obergericht. Ohne Erfolg: «Er durfte somit nicht über eine längere Zeitspanne hinweg sein Blickfeld auf einen Ausschnitt (teilweise Nebenfahrbahn) einengen, sondern er hätte auch den vorausfahrenden Verkehr überblicken müssen, gegenüber welchem er für einen ausreichenden Abstand verantwortlich war», schrieben die Oberrichter in ihrem Urteil vom 31. August 2016 und bestätigten die Busse.

Doch Anton Knup will es wissen und gelangt ans Bundesgericht. Der Grund seiner Hartnäckigkeit lässt sich nur erahnen: Vermutlich ging es ihm um den nachher drohenden Führerausweisentzug – Knup liefert berufsmässig Möbel aus. Dass er während einer «längeren Zeitspanne» nach rechts geblickt habe, stimme ja gar nicht, führte er ins Feld.

Doch für die Bundesrichter war diese Wortwahl nicht entscheidend. Sie rechneten Knup vor, dass die ihm verbleibenden 2,25 Sekunden fürs Abbremsen hätten reichen müssen. Der gleich schnell vor ihm fahrende Lenker habe noch rechtzeitig gestoppt. Der Schwenker des Autos von rechts sei nicht so folgenschwer, dass Knup deswegen nicht mehr hätte bremsen können: «Mit auf die Überholspur einschwenkenden Fahrzeugen ist erfahrungsgemäss im morgendlichen Berufsverkehr zu rechnen», so das Bundesgericht.

Es bleibt also bei der Busse von 400 Franken. Dazu kommen jetzt Gerichtskosten von 4000 Franken. Und dann wahrscheinlich der «Billettentzug».

Urteil: 6B_1157/2016 vom 28. März 2017