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Kanton Solothurn
Der Solothurner Regierungsrat verlängert ihre Allgemeinverfügung in eigener Sache: Die Öffentlichkeit bleibt weiterhin von den Regierungssitzungen ausgeschlossen – vom kantonalen Verwaltungsgericht abgesegnet.
Das schweizweit besondere Recht der Solothurner Bevölkerung, den Sitzungen ihrer Regierung als Zaungäste beiwohnen zu können, darf in Zeiten von Corona befristet ausgesetzt werden.
Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn mit der Abweisung einer Beschwerde. Eine Einzelperson, welche die Sitzungen regelmässig besucht, hatte geklagt, mit der Aussperrung
«um ein zentrales Recht der Bürger gebracht»
zu werden. Die Regierungsratssitzungen könnten technisch zumindest auch direkt in einen anderen Raum übertragen werden, wenn das Regierungszimmer wegen Sicherheitsbedenken als zu eng erachtet werde.
Doch die Begründung der Regierung, wonach es darum gehe, «die Sicherheit der Regierungsmitglieder, die Funktionsfähigkeit des Regierungsrates und die öffentliche Sicherheit zu wahren», ist laut Verwaltungsgericht «nicht zu beanstanden».
Schliesslich fehle dem Gericht aber auch die gesetzliche Grundlage, Ton-/Bild-Übertragungen in andere Räume anzuordnen, so die Verwaltungsrichter.
Der «befristete Ausschluss der Öffentlichkeit» wurde vom Regierungsrat per Allgemeinverfügung erstmals am 5. November letzten Jahres (bis Ende Januar) beschlossen. Am 25. Januar erfolgte die erste Verlängerung bis zum 16. März und am Dienstag nun wurde eine weitere Verlängerung bis am 30. April verfügt.