Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Die Gelöbnisse werden zum Auslaufmodell und gelten als bieder. Jetzt will FDP-Kantonsrat Christian Thalmann Jungbürgerfeiern im Kanton Solothurn abschaffen.
Natürlich weiss Christian Thalmann, dass er an einer Schweizer Institution ritzt. Erst recht, weil er für die FDP im Kantonsrat sitzt. Einer Partei, die sich wie keine andere als staatstragend versteht. Einer Partei, die politische Eigenheiten im Land massgeblich prägte. Thalmann selbst bezeichnet sich als jemand, der Traditionen hochhalte. Und trotzdem will er jetzt mit einer solchen brechen: Der Breitenbacher will die Jungbürgerfeiern im Kanton Solothurn abschaffen.
Die Feiern sind nämlich keineswegs nur Folklore, sie sind in einem regierungsrätlichen Erlass geregelt. Laut der Verordnung «BGS 112.21» sind Schweizer Bürger, die soeben das Stimmrecht erlangt haben, «von den Einwohnergemeinden mit einem Gelöbnis aufzunehmen». Selbst unter Politikern ist diese Vorschrift kaum bekannt. Ein alter Zopf, findet Thalmann. In einem parlamentarischen Auftrag fordert der Kantonsrat deshalb, dass die Verordnung ersatzlos aufgehoben wird. Der Vorstoss wird auch von seinen FDP-Ratskollegen Heiner Studer, Mark Winkler und Beat Wildi unterstützt.
Meist wird das Gelöbnis in den Gemeinden mit einem besonderen Anlass verbunden. Eigens organisierte Jungbürgerfeiern waren vielerorts während Jahrzehnten üblich: Der Gemeindepräsident informierte die Jugendlichen über ihre Rechte und Pflichten, überreichte ihnen eine Verfassung und spendierte danach ein Essen.
Doch die Jungbürgerfeiern verkommen zum Auslaufmodell. Die Teilnahme ist freiwillig. Viele bleiben der Veranstaltung fern; selbst in Gemeinden, die ihre Jungbürgerfeier mit Konzerten, Bowlingturnieren oder gar einem Ausflug auf die Gokart-Bahn aufmotzen. Bisweilen sind mehr Funktionäre als Jungbürger dabei. Und mancherorts mutieren die Gelöbnisse zu einem schlichten Pflicht-Traktandum an der Bundesfeier oder gar an der Gemeindeversammlung.
«Bei uns kam in den vergangenen Jahren meist nicht einmal mehr die Hälfte der Jungbürger», sagt Christian Thalmann. Als Gemeindevizepräsident von Breitenbach war er an mehreren Feiern beteiligt. Dass sich die Situation in den nächsten Jahren bessert, glaubt er nicht. «Die Verwurzelung von Jungen an ihrem Wohnort sinkt, ihre Mobilität dagegen steigt. Das ist nun einmal so.» Gleichzeitig würden Jungbürgerfeiern oft als bieder wahrgenommen.
Das Gelöbnis an der Jungbürgerfeier soll das Verständnis für das Staatswesen stärken. Für Thalmann ist das zwar «edel und erstrebenswert». Aber man müsse einräumen, dass dieser Ansatz in der Praxis kaum mehr taugt. Zumal das Gelöbnis rechtlich ohnehin nicht bindend sei.
Der Freisinnige ist sich bewusst, dass sein Anliegen vor allem bei bürgerlichen Kollegen im Kantonsrat eher schlecht ankommen könnte. Zu klein sei wohl die Bereitschaft, eine vermeintliche Tradition zu hinterfragen. Dabei könnte gerade die Aufhebung der Jungbürger-Verordnung zu einer Entkrampfung führen, ist der FDP-Mann überzeugt.
Den Gemeinden stehe es ja trotzdem offen, weiterhin entsprechende Feiern zu organisieren. Was es dagegen nicht mehr brauche, sei ein Zwangskorsett. Oder wie es Thalmann nennt: «Schlecht besuchte Festivitäten, die unserem Gemeinwesen aufgebrummt werden.»