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Kanton Solothurn
Was hat die Gesamtarbeitsvertrags-Kommission in Sachen Solidaritätsbeiträge wann und wie beschlossen? Das wird nur einzelfallweise bekannt.
Wann hat die Gesamtarbeitsvertrags-Kommission (GAVKO) beschlossen, dass der Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn (LSO) Teile der Solidaritätsbeiträge für die Ausfinanzierung von Lücken in der Pensionskasse verwenden darf? Sie hat es gar nicht beschlossen. Urs Hammel, Leiter Personalamt und Mitglied der GAVKO bestätigt dieser Zeitung gegenüber, einen Beschluss dazu habe die Kommission nicht gefasst – jedenfalls nicht direkt und explizit.
Die Aussage lässt insofern aufhorchen, als LSO-Geschäftsführer Roland Misteli diese Woche auf Anfrage ausgeführt hatte, die GAVKO habe am 15. Dezember 2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Tatsächlich hat die Kommission damals festgehalten, dass Personal- und Verwaltungsaufwendungen pauschaliert aus GAV-Mitteln bestritten werden könnten. Der LSO seinerseits folgerte daraus offensichtlich, dass unter dem Titel Personalaufwendungen auch die PK-Ausfinanzierung subsumiert werden könne.
Aufschlussreich in diesem Zusammenhang: Die GAV-konforme Verwendung der anteilsmässig 90'000 Franken – 30 Prozent des Gesamtbetrags – für das Stopfen des PK-Lochs wurde erst im Nachhinein festgestellt. Und zwar durch die Finanzkontrolle, die auch in diesem Punkt eine Prüfung durchführte und das Vorgehen ex post sanktionierte.
Der Vorgang zeigt: Es ist nicht einfach, das Wirken der GAVKO nachzuvollziehen – und sich einen Reim auf die GAV-konforme Verwendung der Zwangsabgaben der Kantonsangestellten zu machen. Gerne hätte diese Zeitung Einsicht in die «Konkretisierung» des Verwendungszwecks genommen, wie sie die GAVKO vor knapp vier Jahren vorgenommen hat. Vorläufig ohne Erfolg. Personalamt-Chef Hammel sagte gestern auf Anfrage, die Beschlüsse seien «nicht öffentlich».
Transparenz ist denn auch das Thema, das die FDP gestern in einer Stellungnahme aufgenommen hat. «Die offenen Fragen zum Solidaritäts-Fünfliber müssen geklärt werden», halten die Liberalen fest. Befremdet sind sie darüber, «dass der Regierungsrat bisher keine befriedigende Auskunft geben konnte über die Rechtmässigkeit des Verwendungszwecks der Beiträge zugunsten der Personalverbände». Für die Liberalen ist klar, dass die Mittel «einzig für die im GAV vorgesehenen Aufwendungen und Leistungen verwendet werden dürfen». Umgekehrt: Es erscheine «mehr als fraglich», ob die Ausfinanzierung von Pensionskassenlücken dem vertraglich festgelegten Verwendungszweck entspreche.
Bei der Aufklärung setzt die FDP im Gegensatz zur SVP nicht auf die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), sondern auf die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese müsse «die offenen Fragen untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufdecken». Kantonsrat und GPK-Mitglied Markus Spielmann hat entsprechende Anträge denn auch bereits angekündigt. Das Einssetzen einer PUK erachten die Liberalen hingegen als «überzeichnet».