Steuervorbezug
Auf provisorische Steuerrechnungen gibt es weiterhin keine Betreibungen

Der Kantonsrat hat einen Auftrag, durch welchen die rechtlichen Grundlagen für Betreibungen auf provisorische Steuerrechnungen geschaffen werden sollten, abgelehnt. Die geltende Regelung sei «bürgerfreundlicher, kostengünstiger und unbürokratischer».

Lucien Fluri
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Die Regierung will auch künftig keine betreibungen auf provisorische Steuerrechnungen.

Die Regierung will auch künftig keine betreibungen auf provisorische Steuerrechnungen.

Hanspeter Bärtschi

Es war nur ein einmaliger Versuch. Aber er hat Spuren hinterlassen. Im Herbst 2012 drohte die Stadt Solothurn ihren Einwohnern mit einer Betreibung, wenn sie die provisorische Steuerrechnung nicht fristgerecht zahlen.

Zwar brachen Stadtpräsident Kurt Fluri und sein Finanzverwalter Reto Notter die Übung unter dem öffentlichen Druck und ohne gültige Rechtsgrundlage bald wieder ab. Doch die CVP pflegt das Dossier seither.

Zuerst versuchte Vize-Stadtpräsidentin Barbara Streit-Kofmel im Kantonsrat - erfolglos - die rechtliche Basis für genau solche Betreibungen zu schaffen. Nun hat Streits Parteikollege, Kantonsrat Stephan Baschung (CVP, Gerlafingen), nachgedoppelt und erneut einen Auftrag mit demselben Ziel eingereicht.

«Steuervorbezüge werden nicht bezahlt und können nach geltendem Recht nicht betrieben werden», beklagt Baschung eine fehlende Zahlungsmoral und hohe Steuerausfälle bei den Gemeinden, von denen trotz fehlender Steuereinnahmen erwartet werde, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Derzeit ist das Gesetz relativ milde mit säumigen Zahlern: Wer die provisorische Rechnung zu spät begleicht, muss nur drei Prozent Verzugszins berappen. Das Inkasso wird erst in Gang gesetzt, wenn die Veranlagung rechtskräftig geworden ist.

Auch Schaden für Pflichtbewusste

Am Dienstag hat die Regierung Baschungs Auftrag beantwortet. Sie lehnt ihn mit der Begründung ab, die geltende Regelung sei «bürgerfreundlicher, kostengünstiger und weniger bürokratisch.»

Grosser Nachteil aus Sicht der Regierung wäre bei Baschungs Inkassomodell: Die Betreibung des Vorbezuges, der sich immer aufs vorvergangene Jahr bezieht, könne auch Bürger in die Bredouille bringen, die durchaus ihren Pflichten nachkommen.

So würden Veränderungen des Einkommens nicht berücksichtigt. Benachteiligt würden etwa Personen, die einen grösseren Liegenschaftsunterhalt durchführen oder sich in die Pensionskasse einkaufen. Heute, so die Regierung, könne der Bürger in diesen Fällen selbstverantwortlich ungefähr jenen Beitrag einzahlen, den er als richtig befindet.

Müsste er mit einer Betreibung des Vorbezuges rechnen, käme er nicht umhin, die provisorische Rechnung anzufechten. Diese Gesuche müsste das Steueramt innert nützlicher Frist beurteilen. Die Regierung rechnet mit zusätzlichem Personalaufwand.

Stadt Solothurn hat profitiert

Klar ist für die Regierung, dass sich die Steuerausstände mit Betreibungen auf den Vorbezug reduzieren lassen würden und die Gemeinden rascher zum Geld kämen. Erfahrungsgemäss würden sich die Unterschiede bei den Ausständen mit der Zeit immer deutlicher einebnen, so die Regierung. Ob die Verluste auf Steuerforderungen deshalb signifikant tiefer ausfallen würden, sei nicht gesichert.

Die Stadt Solothurn hat von ihrer abgebrochenen Steuerübung trotz aller Kritik profitiert. Anfang 2013 wies Solothurn 17,1 Mio Franken Steuerausstände aus, viel Geld, aber immerhin 8,7 Mio. weniger als im Jahr zuvor - vermutlich auch dank der Betreibungsandrohung.