Radioaktive Abfälle
Atommüll-Lager können auch gegen den Willen der Bevölkerung gebaut werden

Dem Solothurner Regierungsrat ist bewusst, dass nach der geltenden schweizerischen Gesetzgebung ein geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle gegen den Willen der lokalen Bevölkerung gebaut werden kann.

Christian von Arx
Drucken
Seismische Messungen mit Vibrationsfahrzeugen werden im Auftrag der Nagra dieser Tage in Niederämter Gemeinden durchgeführt. ae

Seismische Messungen mit Vibrationsfahrzeugen werden im Auftrag der Nagra dieser Tage in Niederämter Gemeinden durchgeführt. ae

AZ

Das heisst konkret: Der Bund könnte ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle im Raum Olten-Aarau erzwingen, auch wenn etwa die Bevölkerung, Behörden und Gemeinden im Niederamt einhellig dagegen wären.
Der Regierungsrat stellt dies nicht grundsätzlich infrage, denn er anerkennt einerseits, dass die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eine nationale Aufgabe ist, und es ist für ihn auch nachvollziehbar, dass weder ein Kanton noch eine Region freiwillig die Lasten eines geologischen Tiefenlagers tragen will.
Dies legt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme auf eine Interpellation von Felix Lang (Grüne, Lostorf) mit dem Titel «Endlager ohne Ende» dar. Gleichzeitig betont er aber einmal mehr, «dass wir uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass ein geologisches Tiefenlager am sichersten Standort realisiert wird». Das ist die griffigste Aussage, die sich der Regierungsrat durch die Interpellation entlocken lässt. Neu ist sie allerdings keineswegs.
Was heisst «mit allen Mitteln»?
Versucht man, die Bedeutung dieser Zusicherung auszuloten, so würde der Ausdruck «mit allen Mitteln» konsequenterweise heissen, dass die Solothurner Regierung nötigenfalls ein Referendum gegen die Rahmenbewilligung des Bundes für ein Tiefenlager im Kanton unterstützen müsste, sofern sie davon überzeugt wäre, dass es in der Schweiz sicherere Standorte als den Jurasüdfuss gebe.
Andererseits würde die Regierung das Ergebnis einer allenfalls gegen den Kanton Solothurn ausgefallenen eidgenössischen Volksabstimmung über den Tiefenlager-Standort vermutlich akzeptieren. Denn da eine Kantonsregierung auf die Beachtung von Verfassung und Gesetz vereidigt ist, kann die Formulierung «mit allen Mitteln» nur das Ausschöpfen der rechtlichen und politischen Möglichkeiten, aber keine illegalen Widerstandshandlungen gegen demokratisch legitimierte Entscheide der letzten zuständigen Instanz, in diesem Fall des Volkes, umfassen.
«Opalinus ja, Effinger nein»
Zu der von Interpellant Felix Lang als umstritten bezeichneten Eignung von Opalinuston für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zählt der Regierungsrat auf, welche nationalen und internationalen Fachgremien den Opalinuston für geeignet halten: Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die Kommission nukleare Entsorgung (KNE), die Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (AG SiKa) mit der kantonalen Expertengruppe Sicherheit (KES), die deutsche Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (EschT) und die Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD. Die KNS habe zusätzlich empfohlen, sich für alle Lagertypen - also hochaktive wie schwach- und mittelaktive Abfälle - auf den Opalinuston als Wirtgestein zu fokussieren. Dieses Gestein ist bekanntlich auch im Standortgebiet Jurasüdfuss vorhanden, allerdings weniger mächtig als in den weiter östlich gelegenen Gebieten in den Kantonen Aargau, Zürich und Schaffhausen.
Deutliche Zweifel hat der Solothurner Regierungsrat hingegen an der Eignung der Effinger Schichten, die von der Nagra am Jurasüdfuss ebenfalls als Wirtgestein vorgeschlagen werden. Die Kenntnisse über dieses Gestein seien ungenügend. Die Nagra trage dem mit weiteren Untersuchungen Rechnung, zu denen auch die gerade derzeit im Niederamt laufenden seismischen Messungen gehörten. Sobald die Resultate vorlägen, werde sich der Kanton Solothurn dazu äussern und seine Interessen in die Gremien einbringen.
Entsorgungsnachweis steht
Nicht rütteln will der Regierungsrat an den so genannten Entsorgungsnachweisen der Nagra, die der Bundesrat 1988 für schwach- und mittelaktive Abfälle (im Mergel des Oberbauenstocks UR) und 2006 für hochaktive Abfälle (im Opalinuston des Zürcher Weinlands) anerkannt hatte. Die Regierung stellt dazu fest, mit dem Entsorgungsnachweis müssten und könnten nicht alle sicherheitsrelevanten und verfahrenstechnischen Fragen geklärt werden. Vielmehr seien die Kenntnisse bei der Standortwahl und danach im Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren weiterzuvertiefen. Darum sei eine Überarbeitung des Entsorgungsnachweises «weder sinnvoll noch notwendig».
Nagra nicht unabhängig, aber ...
Schliesslich wollte Lang wissen, ob die Regierung die Nagra als genügend unabhängig beurteile. Die Nagra arbeite im Auftrag der Verursacher von radioaktiven Abfällen und sei damit «im engeren Sinne nicht unabhängig», erklärt der Regierungsrat. Die Vorschläge der Nagra würden aber von sehr vielen unabhängigen Gremien des Bundes, der Kantone, der Regionen und des benachbarten Auslandes kritisch geprüft.