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Strafverteidiger Konrad Jeker fordert Korrekturen am Strafbefehlssystem. Der Solothurner Anwalt hält das Verfahren für rechtsstaatlich bedenklich.
Konrad Jeker, Sie kritisieren, dass im Strafbefehlsverfahren unzählige Fehlurteile garantiert sind.
Es gibt vor allem bei Strassenverkehrsdelikten Leute, die für andere den Kopf hinhalten. Häufig wird einfach der Halter bestraft und nicht der effektive Lenker. Ohne Einsprache wird da der Falsche verurteilt.
Warum geschehen solche Fehler?
Das Problem ist, dass vorgängig zu wenig abgeklärt wird. Es würden weniger Fehler passieren, wenn die Beschuldigten einvernommen würden. Es ist aber auch zu sagen, dass fehlerfreie Strafbefehle für die Beschuldigten oft von Vorteil sind. Meist werden bedingte Strafen ausgesprochen. Oft sind sie deutlich unter dem, was man vor Gericht erwarten würde. Als Strafverteidiger habe ich Strafbefehle insofern gerne, als dass meine Klienten in der Regel besser davonkommen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist der Strafbefehl aber katastrophal. Nur schon wenn man sich überlegt, dass viele Leute gar nicht verstehen, um was es geht.
Die Leute erhalten ein Schreiben, das sie nicht verstehen?
Das ist ein echtes Problem. In der Schweiz können 800'000 Menschen nicht lesen. Aber auch wer lesen kann, hat Verständnisprobleme, selbst wenn er deutsch spricht. Die Strafbefehle werden in komplizierter Juristensprache abgefasst und nennen die Folgen nur unzureichend. Dass der Strafbefehl zu einem Strafregistereintrag führen kann, steht nicht darin. Klar: Die meisten erkundigen sich, wenn sie ein Schreiben kriegen, das sie nicht oder nicht vollständig verstehen. Manche leisten sich sogar einen Anwalt dafür. Oft können sie sich dann aber gar nicht mehr wehren, weil die zehntägige Einsprachefrist bereits abgelaufen ist.
Warum sind die Strafen milder als vor Gericht?
Ich spekuliere. Es könnte sein, dass man die Akzeptanz des Strafbefehls möglichst hoch halten möchte. Ein Strafbefehl, der am Ende doch vor Gericht landet, nützt aus Effizienzüberlegungen nichts. Also geht man mit den Strafen eher an die untere Grenze, um Einsprachen zu verhindern.
Grundsätzlich kann jeder Einsprache erheben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
Klar, man kann sagen: Die Staatsanwälte machen nur eine Offerte. Und wer nicht einverstanden ist, kann seinen Fall vor Gericht bringen. Das ist so. Aber oft geschieht das nicht, weil das Risiko zu hoch ist, dass es sehr viel teurer wird. Nicht jeder kann sich ein Einspracheverfahren vor Gericht leisten. Wenn ich als Anwalt eine seriöse Kostenprognose mache, muss der Klient mit bis zu 5000 Franken rechnen. Wenn ich ihm erkläre, dass die Kosten bei einem Freispruch vom Staat zu bezahlen sind, muss ich auch darauf hinweisen, dass ich einen Freispruch nie garantieren kann. Das immer, auch bei Unschuldigen, verbleibende Risiko ist dann einfach zu hoch. Viele können sich eine Einsprache und ein Gerichtsverfahren schlicht nicht leisten.
Gerechtigkeit ist eine Kostenfrage.
Auf jeden Fall. Das ist ja nicht nur schlecht: Kosten sind auch ein guter Filter. Aber wer gerechte Verfahren will, der muss das Strafbefehlsverfahren abschaffen. Dieses hat mit Gerechtigkeit nicht viel zu tun. Es ist effizient und für alle Beteiligten günstig. Aber es ist rechtsstaatlich unhaltbar. Es wäre deshalb schon viel wert, wenn man zumindest die schlimmsten Fallgruben schliessen würde.
Welche sind das?
Die erste ist die viel zu kurze Einsprachefrist von nur 10 Tagen. Aber es gibt noch andere. Macht jemand rechtzeitig Einsprache, setzt die Staatsanwaltschaft eine Einvernahme an. Erscheint der Beschuldigte dann nicht, gilt die Einsprache als zurückgezogen. Oder: Wird der Strafbefehl nicht fristgerecht bei der Post abgeholt, gilt er trotzdem als zugestellt. Ist jemand in den Ferien, kann es geschehen, dass er eine Strafe mit Eintrag im Strafregister erhält, ohne dass er davon erfahren hat oder sich wehren konnte. Ich kenne solche Fälle. Und ich habe etliche Klienten, denen ich förmlich einbläuen muss, dass sie eingeschriebene Post abholen müssen. Viele nehmen die Post etwa deshalb nicht an, weil sie Angst vor Rechnungen oder Betreibungen haben. Sie geraten in eine Spirale, aus der sie nicht mehr rauskommen.
Bisher gab es keine Änderung am Verfahren. Warum?
Das System ist unglaublich effizient. Und wie gesagt: Für Betroffene ist es oft vorteilhaft. Gleichzeitig ist die fehlende Einvernahme für die, die ein Delikt begangen haben, sehr angenehm. Es ist etwas anderes, ob ich einfach einen Brief erhalte oder ob ich beim Staatsanwalt Red und Antwort stehen soll. Das bereitet auch den sogenannten harten Jungs schlaflose Nächte.
Strafbefehle sind ein Massengeschäft. Sollen sich wirklich Richter mit allen beschäftigen, die auf der Autobahn geblitzt werden?
Die Frage ist, wie das Verfahren ausgestaltet wird. Ich hätte absolut kein Problem, wenn es nur um Ordnungsbussen ginge. Aber es geht hier um das Strafrecht, wo die Unschuldsvermutung gilt und der Staat die Schuld beweisen müsste. Der ganze Strafprozess, den man über die Jahrhunderte entwickelt hat, wird durch das Strafbefehlsverfahren aufs Minimum reduziert. Der Strafbefehl ist derart fehleranfällig, dass man Schutzmechanismen einbauen müsste.
Der Staatsanwalt ist quasi Richter.
Man kann schon sagen, der Staatsanwalt mache ja nur einen Vorschlag, den man mit Einsprache zurückweisen kann. Aber wenn man sieht, dass es kaum Einsprachen gibt, muss man sagen, dass der Staatsanwalt doch Richter ist. Er untersucht den Fall, macht das Urteil und sorgt auch noch für seine Vollstreckung.
Sie haben von einer Offerte gesprochen. Das heisst, die Staatsanwälte lassen Versuchsballone steigen.
Das geschieht ganz offensichtlich, auch wenn es die meisten Staatsanwälte bestreiten. Wenn etwas unklar ist, lässt man einen Strafbefehl raus und schaut, ob er angefochten wird. Nehmen wir einen Fall, bei dem es drei mögliche Täter gibt. Da könnte man ja einfach mal einem der drei einen Strafbefehl verschicken und abwarten. Macht er keine Einsprache, ist der Fall gelöst.
Wo müsste eine Qualitätssicherung stattfinden?
Es bräuchte mindestens eine Einvernahme. Und man müsste die Strafbefehle so schreiben, dass man sie versteht. Manche fordern, dass Strafbefehle persönlich bei der Staatsanwaltschaft abgeholt werden müssen und dass sie dabei erklärt werden. Was ich immer gefordert habe, ist, dass man den Mechanismus umkehrt. Wer den Strafbefehl akzeptiert, muss dies der Staatsanwaltschaft innert zehn Tagen mitteilen. So würden alle rausgenommen, die nicht wissen, um was es geht. Das wäre einfach. Aber es gäbe wieder viel mehr Fälle an den Gerichten. Ein Beitrag zur Lösung könnte auch sein, das Strafrecht generell zu entrümpeln. Wir haben viel zu viel im Strafrecht, das nicht dahin gehört. Jede Parkbusse und jeder Stinkefinger ist ein Kriminaldelikt. Die Lust am Strafen ist in der Schweiz unglaublich ausgeprägt. Jeder dritte erwachsene Mann über 40 ist im Strafregister eingetragen. Wenn Sie durch die Stadt gehen, begegnen Ihnen lauter Kriminelle. Passen Sie bloss auf!
Strafbefehle: Sie stehen in der Kritik. Was sagt der Mann dazu, der im Kanton diese Urteile letztlich verantwortet? Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck antwortet hier zu den Vorwürfen:
Staatsanwälte fällen mildere Urteile als Richter: «Diese Behauptung ist falsch. Die Daten zeigen das Gegenteil: Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden die Strafen in aller Regel entweder bestätigt oder reduziert. Dagegen, dass Strafbefehle im Rahmen der vertretbaren Bandbreite teils eher mild ausfallen und insbesondere relativ wenig kosten, ist nichts einzuwenden: Dass jemand ein Geständnis ablegt und in eine schlanke Prozesserledigung einwilligt, soll und darf bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.»
Es gibt viele Fehler: «Im Jahr 2015 erliess die Staatsanwaltschaft Solothurn 25 533 Strafbefehle. Bei solchen Zahlen ist klar, dass trotz grössten Bemühungen keine Fehlerlosigkeit erwartet werden darf. Insgesamt ist die Qualität unserer Strafbefehle jedoch hoch.» Gebe es Fehler, so sei die Staatsanwaltschaft für eine Revision des Urteils offen. «Die Fehler seitens der Strafbehörden sind häufig praktischer Natur. Es kommt vor, dass die Autonummer falsch ab der Radarfoto abgelesen wird.»
Fehlende Einvernahmen sind ein Problem: «In vielen Fällen wäre die Vorladung einer Person zu einer formellen Einvernahme völlig unverhältnismässig: Die meisten Bürger hätten überhaupt keine Freude, wenn sie wegen eines Bagatelldelikts zu einer Einvernahme vorgeladen würden, ohne vorher die Chance zu erhalten, die Busse einfach zu bezahlen. Einvernahmen sind dann durchzuführen, wenn es zur Klärung des Sachverhaltes angezeigt ist. Dies unabhängig vom Strafmass. Wenn es um Diebstahl oder eine einfache Körperverletzung geht, werden die Beschuldigten praktisch zu 100 Prozent protokollarisch befragt.»
Nur wer genug Geld hat, kann sich eine Einsprache leisten: «Diese Frage enthält eine falsche Behauptung. Wer einen Strafbefehl nicht akzeptieren will, braucht kein Geld. Das Erheben einer Einsprache ist nicht nur simpel (es braucht keinerlei Begründung) sondern auch gratis. Und das Erheben einer Einsprache bedeutet auch nicht, dass der Prozess dann teuer wird. Unschuldige müssen sowieso keine Kosten tragen. Und zudem besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine Einsprache ohne Mehrkosten oder gegen nur sehr bescheidene Mehrkosten zurückzuziehen.»
Ist unsicher, ob jemand der Täter war, schicken Staatsanwälte einen Strafbefehl als Versuchsballon und schauen, ob dieser akzeptiert wird. «Theoretisch ja, praktisch nein. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wissen klar, dass ich nicht will, dass nicht beweisbare Sachverhalte mit Strafbefehl geahndet werden.»
Fehlende Verständlichkeit der Strafbefehle: «Diese unspezifische generelle Kritik ist meines Erachtens nicht berechtigt. Wir bemühen uns sehr darum, dass die Strafbefehle alle hilfreichen Angaben in knapper und verständlicher Form enthalten, ohne dass die Empfänger durch unnötige Füllsel quasi zugemüllt werden. Ich behaupte, dass alle Staatsbürger es gewohnt sind, deutlich komplexere schriftliche Unterlagen zugestellt zu erhalten (z.B. Versicherungspolicen, Abstimmungsbulletins, Steuererklärungen etc.). Zudem: Auf jedem Strafbefehl hat es eine Telefonnummer.»
Zehn Tage Einsprachefrist sind zu kurz: «Für solch einfache Rechtsbehelfe ist eine zehntägige Frist üblich. Wer die Einsprachefrist unverschuldet verpasst, kann die Wiederherstellung der Frist verlangen.» (lfh)