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Der Kanton Solothurn hat die Planung der stationären Angebote für erwachsene Menschen mit Behinderung auf die Bedürfnisse der Zukunft neu ausgerichtet. Der Kantonsrat stimmte einem Bericht der Regierung mit 78 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Das Sozialgesetz schreibt vor, dass die sozialen Leistungen in periodischen Abständen überprüft werden müssen und in einer Planung festzuhalten sind. Gefordert ist eine Analyse des Ist-Zustandes und der festgelegten Entwicklung sowie die Abklärung des darauf abgestützten Bedarfes.
Der Kantonsrat beschliesst die Planung – die Regierung setzt die Massnahmen um. Die letzte Planung über die stationären Angebote für Erwachsene mit Behinderung stammte aus dem Jahr 2009 und reichte bis 2013. Nötig ist deshalb eine neue Planung, die bis 2020 reicht. Dafür wurden Erfahrungswerte begutachtet und die nötigen gesellschaftlichen sowie demografischen Faktoren errechnet. Dies ergab folgende Richtwerte:
Kantonsrätin Barbara Leibundgut (FDP, Bettlach) war als Sprecherin der vorberatenden Sozialkommission zufrieden mit der ausgearbeiteten Angebotsplanung: «Es wird eine sinnvolle und breite Angebotspalette präsentiert.» Tatsächlich gebe es in manchen, meist kleineren Gemeinden noch Planungsrückstände, was insbesondere die Tagesstättenplätze betreffe, und diese müsse man in den nächsten Jahren angehen. Luzia Stocker (SP, Olten) begrüsste die Planung und anerkannte namens ihrer Fraktion das moderate Wachstum an Plätzen. «Der ambulante Bereich wird in Zukunft noch mehr gefordert sein. Und damit auch die Ausgaben für die Gemeinden», sagte sie. Deshalb sollte die Ausgabenverteilung zwischen Kanton (stationäre Unterbringung) und Gemeinden (ambulante Unterbringung) überdenkt werden.
Auch Susan von Sury (CVP, Feldbrunnen) zeigte sich als Sprecherin der CVP/GLP/BDP/EVP-Fraktion zufrieden. Die Angebotspalette sei richtig, wichtig, nötig und sinnvoll. Daniel Cartier (FDP, Gretzenbach) meinte für seine Fraktion: «Wir stimmen der Planung einstimmig zu.» Barbara Wyss Flück (Solothurn) als Sprecherin der Grünen erklärte, dass die Angebotsplanung in ihrer Fraktion unterschiedlich aufgenommen worden sei. Man vermisse Innovationen für die Zukunft und auch die Finanzströme seien von der Regierung zu wenig kritisch hinterfragt worden.
Ablehnend stand Rémy Wyssmann (SVP, Kriegstetten) als Sprecher seiner Fraktion dem Plan gegenüber. «Der Bericht ist unvollständig, fehlerhaft und falsch.» Er vermisse insbesondere bei der Finanzierung der Planung die Inanspruchnahme der sogenannten Assistenzbeiträge des Bundes für ambulante Aufenthalte. Diese Beiträge würden die Kantonsfinanzen entlasten. Zudem vermisste Wyssmann Zahlen, wie viele Betroffene mit schwerer, mittelschwerer und leichter Behinderung einzustufen seien. Die SVP verlangte deshalb eine neue Evaluation, bei welcher die IV-Stelle des Kantons miteingebunden wird.
Die zuständige Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP) dankte für die gute Aufnahme des Angebotsplanes. Es sei sehr wichtig gewesen, Fachleute und Betroffene in der Vernehmlassung anzuhören. Schliesslich gelte es bei einem solchen Plan auch, die UN-Behindertenkonvention zu berücksichtigen. Die Kritik der SVP wies Schaffner vehement zurück. «Der sogenannte Assistenzbeitrag des Bundes ist nur ein Tropfen auf dem heissen Stein und völlig unwirksam.» Man habe sich dieses Instrument auch angeschaut, doch: «Als betreuender Verwandter erhalten sie keinen Beitrag. Dieses Mittel ist in der Praxis völlig untauglich. Der Bund muss diesen Beitrag neu ausgestalten.»
Wyssmann mochte die Begründung der Regierungsrätin nicht akzeptieren und verlangte entgegen den Gepflogenheiten nochmals das Wort, was Schaffner sichtlich als Affront betrachtete. Die Schlussabstimmung widerspiegelte die Diskussion. Die Angebotsplanung wurde mit 78 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.