Startseite
Solothurn
Kanton Solothurn
Vor 60 Jahren zogen Uhrenindustrielle nach Bern, um das Kartell bei einem aussergewöhnlichen Unternehmer-Aufstand zu zerschlagen.
Vor 60 Jahren liess ein aussergewöhnlicher Unternehmer-Aufstand den Verband der schweizerischen Fertiguhrenfabrikanten beinahe auseinander brechen. Anlass dazu gab der heftige Widerstand der Hersteller der billigsten Ankeruhr gegen die Erneuerung der Kollektivkonvention. Diese bildete das Kernstück des damaligen Uhrenkartells, dessen Trägerschaft die Spitzenverbände Fédération horlogère FH, Ebauches SA und Union des branches annexes de l’horlogerie (Ubah) waren. Das Kartell fusste auf dem Grundsatz der bedingungslosen, gegenseitigen Kaufs- und Verkaufstreue. Verstösse dagegen wurden mit äusserst hohen Bussen geahndet. Über den Vollzug und die Auslegung der Bestimmungen der Konvention wachte die «Délégations réunies», deren Vertreter sich gleichberechtigt aus den drei genannten Verbänden rekrutierten.
Die Auflehnung richtete sich gegen die Organisation und die Machtfülle der FH sowie die aus der Sicht der Etablisseure vom Kartell viel zu hoch angesetzten Mindestverkaufspreise. Der Markt honorierte diese nicht mehr, weshalb die Fabrikanten zum verpönten Mittel der «Ristournes» griffen. Darunter waren gesetzeswidrige, heimliche Rückvergütungen an die Grossisten zu verstehen, die zur Umgehung der verbindlich vorgeschriebenen Mindesttarife im Uhrenstatut dienten. Als am 1. April 1957 die die Erneuerung der Kollektivkonvention anstand, verweigerten rund 120 Uhrenfabrikanten ihre Zustimmung. Unter ihnen befanden sich auch viele im Kanton Solothurn ansässige Firmen, die dem Verband der deutschschweizerischen Uhrenfabrikanten in Solothurn angehörten. Der Widerstand spaltete sich in zwei Blöcke auf.
Das «Comité d’action et de défense des fabricants d’horlogerie (Cadhor)» formierte sich unter dem Vorsitz des Genfer Uhrenfabrikanten E. Pétremand. Cadhor setzte sich zum Ziel, die FH zu verlassen und anschliessend als vierte eigenständige Partnerin bei der Kollektivkonvention in Erscheinung zu treten. Man versprach sich davon einen stärkeren Einfluss bei der Gestaltung des Kartells. Die Presse betitelte die Mitglieder des Komitees mit Vorliebe als «Cadhor Rebellen». Diese verhielten sich wie ein Geheimbund. Die Namen der Verbündeten wurden während zweier Jahre unter dem Deckel gehalten, bis sie im Zusammenhang mit einem Bundesratsbeschluss den eidgenössischen Behörden bekannt gegeben werden mussten. Auf den 1. April 1957 traten die Cadhor-Firmen aus der Fédération horlogère aus und weigerten sich gleichzeitig, die Erneuerung der Kollektivkonvention zu unterzeichnen. Dies zog laut den Bestimmungen des Uhrenstatuts den sofortigen Lieferboykott durch die Ebauches SA und die Bestandteilefabriken nach sich.
Die zweite oppositionelle Gruppe entstand um den ehemaligen aargauischen Nationalrat Erwin Triebold herum. Im Unterschied zu Cadhor blieb diese der FH treu. Sie beklagte die übersetzten Strafen, die im Zusammenhang mit den Ristournes verhängt wurden, und hielt die Unterwerfungspflichten in der Kollektivkonvention für eine rechtswidrige Knebelung. Namhafte Juristen stützten diese Auffassung, weshalb das Groupement Triebold die Erneuerung der Konvention nur vorbehältlich der richterlichen Beurteilung dieser Frage unterschreiben wollte. Diese Bedingung akzeptierte die «Délégations réunies» indes nicht, was zu den gleichen Lieferboykotten wie bei Cadhor führte.
Weder die Cadhor-Mitglieder noch das Groupement Triebold konnten die Boykotte auf sich sitzen lassen. Denn ein Etablisseur ohne Zugang zu Rohwerken und Bestandteilen ist nicht überlebensfähig. Im vorliegenden Fall konnte nur noch der Bundesrat helfen. Er war nach dem Uhrenstatut die letzte Instanz für vermittelnde Schiedssprüche, wenn sich eine Gruppe der Uhrenindustrie durch die Konvention in ihrer Existenz bedroht fühlte. Die Cadhor-Rebellen und das Groupement Triebold baten die Regierung mit eindringlichen Gesuchen um Befreiung vom tödlichen Joch der Boykotte. Für die Ersteren liess die Antwort des Bundesrates zu lange auf sich warten. So entschlossen sie sich am 28. Mai 1957 an einer Vollversammlung in Neuenburg spontan, zwei Cars zu mieten, direkt vom Platz ins Bundeshaus zu fahren und dieses nicht mehr zu verlassen, ehe die Lieferboykotte aufgehoben worden waren. Damit erreichte der Konflikt seinen Kulminationspunkt. Wie allerdings zu erwarten war, gab die Landesregierung dem Druck der Rebellen nicht nach. Aber drei Tage später, am 31. Mai 1957, wartete sie mit einer salomonischen Lösung auf. Der Bundesrat wies die Ebauches SA und die Ubah an, von den Lieferboykotten vorerst Abstand zu nehmen. Im Gegenzug mussten die Cadhor-Firmen und die Gruppe Triebold schriftlich erklären, dass sie sich auch ohne formelle Unterschrift an die Bedingungen der Kollektivkonvention halten werden. Die Erklärungen nahmen auf die Begehren der beiden Gruppen Bezug und griffen allfälligen späteren Urteilen durch die Gerichte nicht vor. Gleichzeitig setzte der Bundesrat eine Expertenkommission mit der Aufgabe ein, die Anliegen der Cadhor zu prüfen. Sie lieferte ihren ausführlichen, viel beachteten Bericht im Dezember 1957 ab.
Mitte Juni 1957 meldete die «Délégation réunies» den eidgenössischen Behörden, dass von 548 Fertiguhrenfabrikanten 428 die Erneuerung der Kollektivkonvention ohne Vorbehalte unterzeichnet hatten. Wie aus der entsprechenden Mitteilung hervorgeht, entfielen von den 120 Nichtunterzeichnern 59 auf die Cadhor und 39 auf das Groupement Triebold. Die Cadhor-Mitglieder rekrutierten sich zum grössten Teil aus welschen Klein- und Mittelunternehmen, die im Kanton Neuenburg und im damaligen Berner Jura beheimatet waren. Beim Groupement Triebold hingegen stammten 22 Firmen aus dem Kanton Solothurn. Im Übrigen war auch Nationalrat Erwin Triebold ursprünglich ein Solothurner. Er wurde am 24. Oktober 1907 in Grenchen geboren. Die erwähnte Meldung der «Délégations réunies», welche auch die Namen der Nichtunterzeichner enthält, ist im Schweizerischen Bundesarchiv einsehbar.
Die «Aufständischen» erreichten die Ziele letztendlich nicht und wurden zurückgepfiffen. Es blieb hingegen deren Verdienst, dass ihre Widerspenstigkeit bei den Behörden bezüglich des Uhrenkartells ein Umdenken zugunsten der Liberalisierung auslöste. Der über Jahrzehnte andauernde staatliche Interventionismus führte zur Verkrustung des Produktions- und Vertriebsgefüges in der Uhrenindustrie Er war der Hauptgrund für die heftige Strukturkrise in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre. Diese Krise wird derzeit u. a. im Rahmen der Sonderausstellung «Unruhige Zeiten» des Kultur Historischen Museums Grenchen thematisiert; sie ist noch bis zum 13. Mai 2018 geöffnet.
Im April 1957 stand die Erneuerung der Kollektivkonvention des Verbands der Fertiguhrenfabrikanten an. Rund 120 Fabrikanten, darunter auch viele im Kanton Solothurn, verweigerten ihre Zustimmung. Der Aufstand richtete sich gegen die Machtfülle der Fédération horlogère FH und viel zu hoch angesetzte Mindestverkaufspreise, die vom Markt nicht mehr honoriert wurden.