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Kanton Solothurn
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Abhörung und die verdeckten Ermittlungen durch die Solothurner Staatsanwaltschaft rechtsmässig waren. Jedoch hat die Staatsanwaltschaft mit dem Löschen von Fotos Beweise zerstört.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft durfte die Wohnung eines Paares abhören, das verdächtigt wird, den eigenen Sohn getötet und die Tochter schwer verletzt zu haben. Auch der Einsatz von verdeckten Ermittlern war zulässig, hat das Bundesgericht entschieden.
Das unterdessen getrennt lebende Elternpaar wird verdächtigt, seinen rund zweimonatigen Sohn im Jahr 2010 getötet zu haben. 2012 wurden ausserdem bei der damals sieben Wochen alten Tochter medizinische Befunde festgestellt, die typisch sind für ein Schütteltrauma. Das Mädchen musste aufgrund der Verletzungen neurochirurgisch operiert werden.
Weil die Solothurner Staatsanwaltschaft bei der Strafuntersuchung nicht weiter kam, ordnete sie im Mai 2012 eine Audioüberwachung in der Wohnung des Paares an. Im Dezember 2013 genehmigte das Haftgericht auch den Einsatz von verdeckten Ermittlern.
Das Obergericht des Kantons Solothurn kam auf Beschwerde der Betroffenen hin zum Schluss, dass die Zwangsmassnahmen unrechtmässig gewesen seien. Das Bundesgericht hat die entsprechenden Entscheide mit seinen am Freitag publizierten Urteilen aufgehoben.
Es hält fest, dass die Voraussetzungen für die Audio-Überwachung und den Einsatz von verdeckten Ermitteln erfüllt waren. Die vorgeworfenen Straftaten würden sehr schwer wiegen. Ausserdem sei die Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung nicht mehr weiter gekommen.
Die Tatsache, dass die Beschuldigten von ihrem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machten, spricht gemäss Bundesgericht nicht gegen den Einsatz von verdeckten Ermittlern. Allerdings dürften diese in einem solchen Fall keine vom Staatsanwalt aufgetragenen Fragen stellen. Aussagen der Beschuldigten, welche sie von sich aus machten, dürfte jedoch verwendet werden.
Über die Frage, ob die Ermittler bei ihrem Einsatz allenfalls das Mass der Zulässigkeit verletzt haben, müsse das zuständige Sachgericht urteilen, wenn der Fall zur Anklage komme, schreibt das Bundesgericht. Auch für die Abhörung der Wohnung sehen die Lausanner Richter keine Hindernisse.
Über die Stränge geschlagen hat die Staatsanwaltschaft jedoch mit der Durchführung einer Hausdurchsuchung bei der Mutter der Kinder. Dabei wurden digitale Datenträger beschlagnahmt und alle Fotos gelöscht, auf welchen die verdeckten Ermittler abgebildet waren.
Dies geschah zum Schutz der Ermittler, nachdem die Frau diese als solche erkannt hatte. Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, dass die Staatsanwaltschaft mit der sofortigen Löschung zu weit gegangen sei. Sie hätte zumindest Kopien für die Akten anfertigen müssen. Mit ihrem Vorgehen habe sie nämlich Beweise vernichtet.