Die Finanzen und Lasten werden nach dem gleichen System unter den Solothurner Gemeinden ausgeglichen wie im letzten Jahr. Dies schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat vor.
Der Solothurner Regierungsrat stellt fest: Die Finanzlage der Solothurner Einwohnergemeinden ist robust. Denn die Steuerfüsse der natürlichen Personen haben sich 2022 gegenüber 2021 kaum verändert. Der durchschnittliche Steuerfuss stehe bei 116,9 Prozent.
Bei den Steuerfüssen der juristischen Personen ist dagegen ein leichter Anstieg um 0,2 Prozentpunkte auf 112,2 Prozent des durchschnittlichen Steuerfusses festzustellen. Die mittlere Steuerkraft – also das Verhältnis des massgebenden Staatssteueraufkommens pro Einwohnerin und Einwohner im Durchschnitt aller Gemeinden – beläuft sich auf 2682 Franken. Das ist im Vergleich zum Vorjahr um 30 Franken pro Kopf tiefer.
Für das Jahr 2023 beantragt nun der Regierungsrat, die Steuerungsgrössen im Ressourcenausgleich beizubehalten. Die Höhe der Abgaben der ressourcenstärkeren Gemeinden sinke wegen der gesunkenen Steuerkraft 1,1 Millionen Franken.
So werden diese Gemeinden mit tieferen Abgaben um 1,1 Millionen Franken entlastet. Da sich die Steuerkraft trotz Rückgang immer noch auf dem Niveau des Finanz- und Lastenausgleichs 2021 bewegt, bestehe für eine Anpassung der Mindestausstattungsgrenze von derzeit 91 Prozent kein Handlungsbedarf, so der Regierungsrat.
Die Abgaben in den Lastenausgleichsgefässen sollen – mit dem Ziel, die bislang bewährte Ausgleichswirkung zu erhalten – ebenfalls unverändert bleiben. So soll der geografisch-topografische Lastenausgleich mit 11 Millionen Franken dotiert werden, der soziodemografische Lastenausgleich mit 10 Millionen Franken und die Zentrumslastenabgeltung mit 1,15 Millionen Franken.
Unverändert bleibt auch der bis 2027 befristete arbeitsmarktliche Lastenausgleich, der mit 21,2 Millionen Franken die Hälfte der Steuerausfälle von 42,4 Millionen Franken ausgleicht. Zusammen mit dem Härtefallausgleich Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF 2020 von gegen 3,6 Millionen Franken stehen in diesem befristeten Gefäss 24,8 Millionen Franken zu Buche.
Insgesamt werden gegen 73,8 Millionen Franken unter den Solothurner Gemeinden ausgeglichen. 26,6 Millionen Franken kommen von den ressourcenstarken Gemeinden. Der Kanton trägt 47,2 Millionen Franken dazu bei. Diese dienen vor allem zur Finanzierung der Mindestausstattung und der Lastenausgleiche. Netto zahlen also 24 Gemeinden eine Abgabe, während 85 Gemeinden einen Beitrag erhalten.