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Solothurn
Kanton Solothurn
Ein Arzt im Kanton Solothurn, der nebenbei im Internet einen schwunghaften Medikamentenhandel betrieben hatte, wurde von den Solothurner Behörden zu Recht gebüsst. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen die vom Solothurner Departement des Innern verhängte und vom Verwaltungsgericht bestätigte Disziplinarbusse von 9000 Franken als unbegründet ab. Der Arzt hatte parallel zur regulären Praxistätigkeit mit dem Betreiber einer Internetplattform zusammengearbeitet. Diese diente vorab dem internationalen Vertrieb von rezeptpflichtigen Medikamenten an Privatpersonen.
Im Zeitraum von neun Monaten stellte der Arzt bis Juni 2008 insgesamt 9000 Rezepte aus: Für Patienten aus aller Welt, die er gar nie gesehen hatte. Die Dunkelziffer, so hatte die Verhandlung vor Verwaltungsgericht aufgezeigt, dürfte allerdings weit höher gelegen sein.
Der Anwalt des Arztes hatte argumentiert, dass das Tun seines Mandanten nach geltendem Recht im Land der jeweiligen Kunden zu beurteilen sei. «Lausanne» stellte nun fest, dass die Rezeptierung in der Schweiz stattgefunden habe und auch nach hiesigen Regeln zu beurteilen sei. (ums.)